Professor Dr.

Matthias Jacobs

 

Lehrstuhlinhaber

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht

Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg

Tel.: (040) 3 07 06 – 220 (Sekretariat) oder – 221
Fax: (040) 3 07 06 – 225
E-Mail: matthias.jacobs(at)law-school.de

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Forschungsschwerpunkte

Deutsches und europäisches Arbeitsrecht, insbesondere kollektives Arbeitsrecht, und Zivilverfahrensrecht.

5 Minuten mit: Professor Matthias Jacobs

Biographie

Matthias Jacobs ist der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht. Er ist verheiratet und hat vier Kinder.

Er wurde 1965 in Wiesbaden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1992 absolvierte er das Erste Staatsexamen und 1996 das Zweite Staatsexamen. Von 1993 bis 1999 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und von 1999 bis 2004 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht (Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Horst Konzen).

Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der "Schule des deutschen Rechts" der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des Europäischen Graduiertenkollegs "Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa" (beides gemeinsame Projekte der Juristischen Fakultäten der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Jagiellonen-Universität Krakau und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz).

1998 wurde Matthias Jacobs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit einer Arbeit über "Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz" promoviert, 2004 habilitierte er sich mit einer Untersuchung über "Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens – Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten" und erhielt die Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozeßrecht. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Mannheim im Sommersemester 2004 und einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Bielefeld im Wintersemester 2004/2005 wurde er zum 1. April 2005 an die Bucerius Law School berufen. Von Oktober 2015 bis September 2016 war Matthias Jacobs Vizepräsident der Bucerius Law School.

Im August 2007 lehnte er einen Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht sowie ein weiteres Fach, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht, und im Jahr 2011 einen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht ab.

Die Forschungsschwerpunkte von Matthias Jacobs liegen im deutschen und europäischen Arbeitsrecht, vor allem im kollektiven Arbeitsrecht, sowie im Zivilverfahrensrecht. Er hält Vorträge zu aktuellen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Matthias Jacobs ist Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung, der Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer, der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., der Deutsch-koreanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. und des Justizprüfungsamts beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Er ist unter anderem Mitherausgeber der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA), der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), der bei Duncker & Humblot verlegten "Schriften zum Arbeits- und Sozialrecht (SAR)" und der bei Nomos verlegten "Studien zum Arbeitsrecht". Er ist außerdem Mitglied des Vorstands des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. und des Vorstands der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., Mitglied im Beirat von EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht – Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. und Programmdirektor der Bucerius Education GmbH – Executive Education. Seit März 2015 ist er Vertrauensdozent der Stiftung der deutschen Wirtschaft (Regionalgruppe Hamburg).

Von 2014 bis 2020 führte Matthias Jacobs zusammen mit Birgit Voßkühler (Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg) ehrenamtlich die Geschäfte des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. Er gehört dessen Verbandsausschuss seit 2017 an, seit Oktober 2020 ist er dessen Vizepräsident.

Seit 2024 ist Matthias Jacobs ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Hamburg. 

Im März 2014 wurde Matthias Jacobs der "Preis für hervorragende Lehre" des Bucerius Alumni e.V., der Vereinigung der ehemaligen Studenten der Bucerius Law School, verliehen. Er ist Professor des Jahres 2017 in der Kategorie Wirtschaftswissenschaften/Jura (Wettbewerb der UNICUM-Stiftung).

Arbeit als Vertrauensdozent der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW)

Prof. Dr. Matthias Jacobs ist Vertrauensdozent der SDW in Hamburg und betreut in dieser Rolle Stipendiaten der Stiftung.

Ziele der Arbeit in der Stipendiatengruppe

Ziel der Arbeit in der Stipendiatengruppe ist zunächst einmal der Austausch und das gegenseitige Kennenlernen über Hochschul- und Fächergrenzen hinweg. Daneben besteht aber auch ein inhaltliches und kulturelles Interesse, das sich sowohl in einem interdisziplinären Dialog der Stipendiaten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen, der Arbeit an selbst gewählten Themen und Projekten und dem gemeinsamen Erleben und Erschließen unterschiedlicher kultureller Veranstaltungen äußert.

Regelmäßige Treffen in Hamburg 

Die Hamburger Stipendiatengruppe trifft sich im Semester regelmäßig zu verschiedenen Veranstaltungen, die von den Stipendiaten selbst organisiert werden. Dazu gehören z.B. workshops zu eigenen Projekten der Gruppe, Betriebserkundungen, Treffen zu kulturellen Veranstaltungen wie Museumsbesuchen, Theateraufführungen und Konzerten. Einige dieser Unternehmungen finden gemeinsam mit Gruppen aus benachbarten Universitätsstandorten statt. Von jedem Mitglied der Hamburger Stipendiatengruppe werden hierzu eigenes Engagement und eigene Beiträge erwartet.

Einige der Stipendiaten in der Hamburger Gruppe erhalten ein Promotionsstipendium. Von ihnen wird erwartet, dass sie die Forschungsfrage ihrer Dissertation, das Erkenntnisinteresse, die Forschungsmethode und den „praktischen Nutzen“ ihrer Arbeit den anderen Stipendiaten in einem Vortrag mit anschließender Diskussion so interessant darstellen, dass auch fachfremde Studentinnen und Studenten davon begeistert sind. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass diese Vorträge oft highlights in der Gruppenarbeit sind.
 

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