Tagung "Integratives Recht"

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22. November 2019
Integration ist derzeit in aller Munde und gilt als eine der bedeutendsten Aufgaben unserer Zeit.
Integration ist dabei zuallererst ein soziales Phänomen; der Steuerungsfähigkeit des Rechts sind also Grenzen gesetzt. Trotzdem ist klar, dass auch dem Recht eine zentrale Rolle bei der Integration von Zugewanderten zukommt. Es bedarf aber – angesichts zunehmender Herausforderungen des Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft – einer Selbstvergewisserung über die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts. Wie kann das Recht zum Gelingen der Integration beitragen? Dieser Frage wollen wir uns im Rahmen der Tagung aus inter- und intradisziplinärer Perspektive umfassend widmen.
Die Tagung richtet sich an (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sowie an Personen, die in ihrer Berufspraxis mit unterschiedlichen Fragestellungen zur Integration von Zugewanderten zu tun haben.
- Programm (PDF)
- Die Teilnahme ist kostenlos
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Tagung „Integratives Recht“ stellen wir nach der Veranstaltung gerne aus.
Organisation:
- Dr. Gabriele Buchholtz
- Dr. Andreas Kerkemeyer
- Dr. Johanna Croon-Gestefeld
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