“Legal Tech” – eine Bestandsaufnahme

Muss jetzt alles geändert werden? Ist das, was Sie, liebe junge Wirtschaftsjuristen, gelernt haben, überflüssig (geworden)? Hätten Sie nicht vielmehr programmieren lernen müssen? Auch wenn Jura sicher nicht schadet, aber: Reicht es noch? Oder hätte eine wirtschaftsorientierte Jura-Masterausbildung nicht auch gereicht? So oder ähnlich lauten die Fragen, wenn man sich mit dem Thema Digitalisierung des Rechtsmarktes befasst.

Unter dem Schlagwort „Legal Tech“ wird eine lebendige Diskussion über die Zukunft der Rechtsberatung geführt, oder gleich des ganzen Rechtsmarktes, der ganzen Profession. The more gloom, the better, and: No innovation without disruption. Das sind die Trends der Berichterstattung.

Was bedeutet Legal Tech?

Legal Tech ist eine Kurzform für „Legal Technology“. Was man darunter genau versteht, ist unklar. Wenn man den Begriff googelt, findet man eine Definition wie „The phrase legal tech is nothing new. It refers to legal technology/software that helps law firms with such things as practice management, document storage, billing, accounting and e-discovery“ (<link http: www.thelawinsider.com insider-news what-is-legal-tech _blank external-link-new-window external link in new>Eva Hibnick, Esq.). Differenzierter und mit Bezug auf verschiedene Einsatzgebiete wird das von <link http: legal-tech-blog.de was-ist-legal-tech _blank external-link-new-window external link in new>Legal-Tech-Blogger Micha Bues definiert. In der <link https: en.wikipedia.org wiki legal_technology _blank external-link-new-window external link in new>englischen Wikipedia findet man wiederum eine etwas engere Definition, danach geht es um die Verwendung von Technologie, um juristische Leistungen zu erbringen.
Nun ist die Verwendung oder auch die Erfindung eines Kanzlei- oder Aktenverwaltungsprogramms nichts, was Unruhe im Rechtsmarkt oder die Begeisterung von VC-Investoren wecken würde. Tatsächlich verbirgt sich hinter diesem Begriff (Bues nennt es, hübsch altmodisch, „Kofferwort“) ein Phänomen mit zwei Ausprägungen: Zum einen die Veränderung (einschließlich Verdrängung) der bisher analog geleisteten juristischen Arbeit durch den Einsatz von Technologie, zum anderen die Verlagerung des Kontakts zwischen Anwalt und Mandanten auf technische Plattformen. Vermutlich ist auch diese Definition nicht vollständig und keinesfalls umfassend. Das ist aber nicht nötig, denn wichtiger ist es, den Prozess und dessen Hintergrund zu verstehen.

Kurz in die Geschichte

Um zu verstehen, welcher Wandel sich durch Technologie vollzieht, muss man sich Folgendes vor Augen führen (und außerdem vereinfachen!): Über viele Jahrzehnte war die rechtliche Beratung die gesetzlich geschützte Domäne von Anwälten. „Rechtsberatung“ war ein sehr weit gefasster Begriff. Anwaltliche Arbeit war darüber hinaus stark forensisch geprägt. Der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant war vergleichbar mit dem, was wir heute noch vom Arztbesuch kennen: Mandanten gehen zum Anwalt und lassen sich dort beraten und vertreten. Die anwaltliche Tätigkeit geschieht „aus der Kanzlei heraus“. Das ist uns so in Fleisch und Blut übergegangen, dass wir immer noch sagen, man „geht zum Anwalt“.
Diese Tätigkeit aus der Kanzlei heraus brachte eine räumliche Beschränkung mit sich, denn man arbeitet dann überwiegend für ortsansässige Mandanten, die den Anwalt leicht erreichen können. Dies war über viele Jahre gesetzlich vorgegeben, denn Anwälte mussten eine Zulassung bei einem bestimmten Gericht haben. Prozesse vor anderen Landgerichten konnten sie nicht führen. Dadurch hatten Anwälte einen Gebietsschutz, der ihnen einen gewissen Mandantenstamm sicherte. Das alles war noch im Jahr 1999 Realität. Die Veränderung der Anwaltschaft bzw. der anwaltlichen Profession weg von einer vorkonstitionellen Gilde hin zu einem Beruf, auf den das Grundgesetz anwendbar ist, hatte erst im Jahr 1987 begonnen, und er ist noch nicht völlig abgeschlossen. Noch heute trifft das BVerfG Entscheidungen, die uns deutlich machen, wie buchstäblich gestrig das anwaltliche Berufsrecht ist.


Die Aufhebung des Lokalisationsgebots eröffnete Anwälten einen viel größeren Markt, jedenfalls theoretisch und geografisch. Der in Berlin ansässige Mietrechtsspezialist konnte theoretisch auch Münchner Mandanten beraten und vertreten. Aber erst das Internet hat aus der geografischen Möglichkeit einen echten Marktplatz geschaffen. Heute kann sich ein Anwalt auch aus einem entlegenen Ort um Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet bemühen, denn erst über seine Internetpräsenz finden ihn Mandanten auch. Aber hinzu kommt noch etwas, und das ist einschneidender. Rechtsrat ist kein Manufaktur-Produkt, sondern eine Dienstleistung, die aus verschiedenen Bestandteilen besteht. Nicht alles muss ein Anwalt machen. Gerade Unternehmensmandanten schauen sehr genau hin, ob sie nicht auch andere Dienstleister dafür finden. Ein Stück weit haben sich Anwälte das selbst zuzuschreiben, denn sie haben sich hinter ihrem Beratungsmonopol und Marktzugangsbarrieren verschanzt und gehofft, das könne ewig so weitergehen. Das tut es aber nicht, im Gegenteil. Die Anwaltschaft sieht sich heute sehr ähnlichen Herausforderungen ausgesetzt wie jede andere Industrie, und sie muss selbst anerkennen, dass man große Teile ihrer Leistungen standardisieren, automatisieren und damit industrialisieren kann. Es gibt inzwischen Technologie, die Teile der Leistungen schneller und günstiger erledigt, als es Anwälte jemals gekonnt haben oder jemals können werden.

Stand der Digitalisierung im Rechtsmarkt

Bucerius hat gemeinsam mit The Boston Consulting Group in den letzten Jahren zwei große Studien über den Einfluss von Technologie auf die juristische Profession erstellt. Die jüngste Studie, die insbesondere für die Leser dieser Zeitung interessant ist, findet man <link http: www.bucerius-education.de home bucerius-clp studien _blank external-link-new-window external link in new>hier. Fazit ist, dass man an Technologie nicht mehr vorbeikommt, und dass es keinen Bereich anwaltlicher Tätigkeit gibt, wo Software keine erhebliche, teilweise transformative Rolle spielt. Man muss allerdings auch feststellen: Der Lärm, der derzeit um LegalTech gemacht wird, steht noch außer Verhältnis zur wirklichen wirtschaftlichen Bedeutung dieser einzelnen Unternehmen. Noch kein Unternehmen hat sich als „the next big thing“ erwiesen. Viele Start Ups haben wirklich tolle Ideen, schaffen es aber trotzdem nicht in die zweite Finanzierungsrunde. Aber das sagt nichts über die Bedeutung von LegalTech. Denn die bloße Idee dessen, was Technologie möglich macht, ist schon wichtig genug, um bei Unternehmen als Käufern von Rechtsdienstleistungen Denkprozesse auszulösen zu der Frage, ob „Rechtsrat“ nicht auch viel günstiger, besser und kosteneffizienter erledigt werden kann. Dadurch kommen Kanzleien unter erheblichen Druck und müssen sich ihrerseits diesen Themen stellen – z.B. anfangen, die eigenen Arbeitsabläufe auf die Probe zu stellen, interne Strukturen zu straffen, vernünftige Prozesse einzuführen, die Leistungen günstiger zu erstellen, und besseren Service zu bieten, um im Wettbewerb zu bestehen. Wobei "Service" hier eine echte Dienstleistungsorientierung wie in anderen Branchen auch beschreibt, nicht mehr die "Erteilung" von Rechtsrat von oben herab. Der Veränderungsdruck geht also nicht von Start Ups im Bereich LegalTech aus, sondern von Unternehmen, die „ihre Anwälte“ unter Druck setzen. Das wird letztlich die Änderung weiter vorantreiben.

Legal Tech: Die wesentlichen Erscheinungsformen

LegalTech heute präsentiert sich heute im Wesentlichen wie folgt:

  1. Zum einen gibt es Plattformen, die in verschiedenen Erscheinungsformen letztlich Anwälte und Mandanten zusammenbringen ("Marktplätze"). Solche Plattformen sind deshalb hilfreich, weil sie dem Mandanten helfen, sich den „richtigen Berater“ auszusuchen. Es ist vergleichbar mit dem Amazon-Marktplatz: Über diese Plattform kommen Unternehmen an Kunden, die sie sonst nie bekommen hätten, aber dafür unterziehen sie sich einem Bewertungssystem, welches wiederum für neue Kunden Vertrauen schaffen soll. Eine Sonderform sind sog. „kuratierte Marktplätze“ – hier hat nicht jeder Rechtsanwalt als Anbieter Zutritt, sondern nur derjenige, der bestimmten Qualitätsansprüchen gerecht wird und bereit ist, seinen Leistungskatalog im Rahmen eines bestimmten Rechtsberatungsprodukts den Vorgaben des Plattformbetreibers zu unterwerfen. Das schafft Vertrauen. Solche Plattformen werden auch für kleine und mittlere Unternehmen immer bedeutsamer.
  2. Sodann gibt es das Segment der Online-Rechtsberatung. Das ist die Anspruchsdurchsetzung durch nichtanwaltliche Rechtsdienstleister, die eine Inkassogenehmigung haben. Nennt man hier das Unternehmen flightright, weiß jeder, was gemeint ist. Dieses Unternehmen hilft Flugpassagieren bei der Durchsetzung von Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen. Das ist ein für Anwälte komplett uninteressantes Gebiet, weil die Werte viel zu gering sind. Flightright hat also einen neuen Markt geschaffen (und viele Wettbewerber auf den Plan gerufen). Bedrohlich für Anwälte? Noch nicht. Aber Unternehmen wie Flightright lernen täglich dazu, wie man auch andere Anspruchstypen standardisieren kann und Mandanten einen sehr einfachen und bequemen Weg bieten kann, ohne jegliches Kostenrisiko Ansprüche geltend zu machen. Es gibt schon InsuranceRight, BankRight, dann My-Right (für die Ansprüche geschädigter VW-Dieselkunden)... und AllRight ist in Vorbereitung. Das wird Anwälten irgendwann doch einmal bedrohlich werden. Zudem sind diesem Segment auch Angebote zuzuordnen, die es Laien ermöglichen, sich selbst mittels intelligent "gefütterter" Software zu helfen. Hier werden zumeist Verträge und andere Rechtsdokumente generiert, mit einer Gestaltungsbreite, die weit über Formularsammlungen hinausgeht. Anbieter sind beispielsweise SmartLaw und Agreement24.
  3. Die vorgenannten Technologien spielen bisher eher im Verbraucherbereich eine Rolle. Aber auch für die großen wirtschaftsberatenden Kanzleien ändert sich die Welt. E-Discovery-Software gibt es schon seit vielen Jahren, spielt aber in Deutschland noch eine vergleichsweise untergeordnete Rolle, was wiederum mit Besonderheiten des Anglo-Amerikanischen Rechtssystems zusammenhängt. Als derzeitige Königsdisziplin im Bereich M&A/Due Diligence gilt Informationsextraktionssoftware. Eine solche Technologie kann Verträge lesen, „verstehen“ und die wichtigen Vertragsdaten heraussuchen, katalogisieren und systematisieren, in extrem kurzer Zeit und in vielen Sprachen. Die Software sucht eben nicht nur nach Schlagworten, sondern nach Sinnzusammenhängen, kann Standards erkennen und Klauseln, die davon abweichen, und kann etwa Sonderkündigungsklauseln identifizieren, auch wenn der Begriff als solcher gar nicht auftaucht. In Deutschland ist die Software Leverton innerhalb kürzester Zeit sehr prominent geworden – auf Druck von Mandanten. Deshalb hat solche Software große Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der wirtschaftsberatenden Kanzleien: denn damit wird Arbeit erledigt, die heute noch von jungen Associates erledigt wird.

 

Und Künstliche Intelligenz?

Diese Frage ließe sich beantworten, wüsste man genau, was das eigentlich ist. Man kann hier lange streiten, über starke und schwache Künstliche Intelligenz (KI) usw. Ein eher fruchtloser Disput. Kommt es für uns darauf an? Die Frage nach KI ist sicher philosophisch interessant. Man sollte sich aber besser nicht in Definitionen verlieren, sondern anerkennen, dass es „jaw dropping technology“ gibt, die in Bereiche eindringt, die wir vor nicht allzu langer Zeit als sakrosankt betrachtet haben. Das wird sich fortsetzen. Software-Technologie entwickelt sich in wirklich atemberaubender Geschwindigkeit, und niemand kann seriös sagen, was in fünf Jahren möglich sein wird. Dadurch wird sich unsere Art zu arbeiten verändern – unabhängig davon, ob es sich bei bestimmten Legal Tech-Softwaresystemen um KI handelt.

Wettervorhersage

Unsere „Vorhersage“ für die nächsten fünf bis sieben Jahre: Jeglicher Zugang zum Recht wird online möglich sein. Online-Rechtsberatung und Online-Streitschlichtung wird eher Regel als Ausnahme sein. Der Wettbewerb um den Kontakt zu Mandanten wird nicht zwischen Anwälten, sondern zwischen Plattformen ausgetragen. Es wird außerdem Software geben, die einen sehr großen Teil dessen, was Anwälte heute tun, ersetzt: Alles, was mit Informationsgewinnung, -verarbeitung, -systematisierung zu tun hat, können Computer dann besser und schneller als Menschen. Das gilt auch für die Sachverhaltsdarstellung! Die Bewertung von Information, verbunden mit einem (Rechts-)Rat, wird nach wie vor von Menschen vorgenommen. Aber wetten Sie nicht darauf, dass das so bleibt.

 

Der Artikel wurde in der <link http: www.boorberg.de sixcms media.php wifue-2-2016.pdf _blank external-link-new-window external link in new>aktuellen Ausgabe des "Der Wirtschaftsführer für junge Juristen" des Richard Boorberg Verlag im Oktober 2016 erstveröffentlicht. Der Artikel "Legal Tech - eine Bestandaufnahme ist auch als <link file:519 _blank download file>PDF verfügbar.

Text

Markus Hartung

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.