5 Minuten mit: Professor Dr. Mehrdad Payandeh

Dr. Payandeh, Professor für Internationales Recht, spricht im Interview von seiner Arbeit und den aktuellen Projekten, die ihn beschäftigen – #11

Forschung & Fakultät |

 

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh ist seit 2016 Professor für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School. Im Video „5 Minuten mit“ erklärt er, warum ihn das Internationale Öffentliche Recht so fasziniert und wie ihm der Austausch mit den Studierenden bei seiner Arbeit hilft.

 

Hineingewachsen in die akademische Laufbahn

Dass er Professor werden wollte, war Prof. Payandeh dabei nicht immer klar. Das Jurastudium fing er ohne eine klare Berufsvorstellung an, bevor er dann sehr schnell seine Liebe zum Öffentlichen Recht und besonders zum Völkerrecht entdeckte. Darauf spezialisierte er sich daraufhin in Studium und Dissertation und fand im Rahmen einer Tätigkeit am Lehrstuhl Gefallen an Forschung und Lehre.

 

Professor – ein besonderer Beruf

Besonders an seinem Beruf als Professor schätzt Mehrdad Payandeh dabei die Freiheit, die ihm dabei zukommt – die Freiheit zu entscheiden, mit was und wie er sich intensiv beschäftigen möchte. Ob er eher forscht oder in der Praxis tätig ist, ob er einen Aufsatz schreibt oder ein großes Buch, diese Entscheidungen liegen bei ihm und machen seinen Beruf einzigartig.

Hilfe aus der Studierendenschaft

Der Kontakt mit den Studierenden der Bucerius Law School bereichert Prof. Payandeh ungemein. Laut ihm merke man nämlich erst in der Lehre, ob man die Dinge selbst richtig verstanden hat –nur wenn man etwas vernünftig erklären könne, habe man es selbst richtig durchdrungen. Auch komme es vor, dass ihn aus der Studierendenschaft Fragen erreichen, auf die er selbst nie gekommen wäre.

 

Warum das Öffentliche Recht?

Das Öffentliche Recht in seiner europäischen und internationalen Dimension interessiert ihn zum einen wegen der dort aufgeworfenen Fragen: Der Gebrauch militärischer Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen, der Schutz der Menschenrechte, das Antidiskriminierungsrecht und viele mehr. Zum anderen reizt ihn die Grundfragestellung des Öffentlichen Rechts: Wie Menschen oder politische Gemeinschaften sich selbst organisieren, wie sie sich Regeln geben und wie diese interpretiert, ausgelegt, angewendet, durchgesetzt werden.

 

Aktuelle Forschung

Im Moment verfolgt Prof. Payandeh zwei Forschungsschwerpunkte: Einmal beschäftigt er sich mit der Frage, wie völkerrechtliche Regeln im innerstaatlichen Recht, also in der deutschen Rechtsordnung, wirken. Außerdem beschäftigt er sich mit Fragen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung, insbesondere mit einem Fokus auf dem Verbot der rassistischen Diskriminierung, sowohl im Zusammenhang mit dem Grundgesetz als auch im völkerrechtlichen Kontext im Zusammenhang mit dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminerung.


5 Minuten mit

In der Videoreihe: "5 Minuten mit" stellen wir unsere Professor*innen vor. Was für einen Lehrstuhl haben sie inne und an welchen Schwerpunkten arbeiten Sie? Uns interessiert jedoch genauso sehr, was unsere Professor*innen für Menschen sind. Was steckt hinter dem Lehrstuhl? Was fasziniert sie an der Hochschule und an Hamburg besonders? All das und noch viel mehr beantworten wir in "5 Minuten mit". Hier geht's zu allen Folgen:

Alle Porträts


Die Bedeutung des Ausschusses gegen Rassendiskriminierung

Prof. Payandeh ist Mitglied des UN-Ausschusses gegen Rassendiskriminerung. Einzelpersonen können sich unter Berufung darauf, dass sie Opfer rassistischer Diskriminierung geworden sind, an den Ausschuss wenden. Auch können Staaten andere Staaten vor den Ausschuss bringen mit dem Argument, dass sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nicht nachgekommen sind.

Die Hauptaufgabe des Ausschusses ist die regelmäßige Überprüfung der Berichte der Staaten darüber, wie sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nachgekommen sind. Dazu steht der Ausschuss in engem Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, also Menschenrechtsorganisationen und anderen UN-Organen und überprüft und evaluiert die Berichte der Staaten, drückt Bedenken aus und spricht am Ende Empfehlungen aus, denen die Staaten dann (hoffentlich) nachkommen.

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