Anabel Guntermann schließt Promotionsverfahren ab

Bucerius Law School-Alumna wird mit Arbeit über die Geschäftsleiterverantwortung bei wahrscheinlicher Insolvenz promoviert

Bucerius Law School-Alumna Anabel Guntermann hat am 7. Juli 2021 ihr Promotionsverfahren abgeschlossen. An diesem Tag fand das Rigorosum, die mündliche Prüfung im Rahmen der Promotion, statt. Thema war die Novelle der CSR-Reporting-Richtlinie, die Berichtspflichten für Unternehmen im Hinblick auf Corporate Social Responsibility aufstellt.

Die Prüfungskommission bestand aus folgenden Professoren der Bucerius Law School:

  • Prof. Dr. Christian Bumke (Vorsitzender),
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt
  • Prof. Dr. Matthias Jacobs.

Dissertation im Unternehmensrecht mit Bezügen zum Insolvenzrecht

Die zur Promotion erforderliche Dissertation hatte Guntermann bereits vorher vorgelegt. Sie trägt den Titel „Geschäftsleiterverantwortung bei wahrscheinlicher Insolvenz“. In der Arbeit analysiert Guntermann die Verantwortung von Geschäftsleitern vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Restrukturierungs-Richtlinie. Diese Richtlinie soll durch das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Guntermann allerdings kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass das deutsche StaRUG den Vorgaben der Restrukturierungs-Richtlinie an die Geschäftsleiterverantwortung nicht gerecht wird. Wie es anders gegangen wäre, arbeitet Guntermann in einem rechtsvergleichenden Teil heraus. Dieser Teil wurde durch zwei Forschungsaufenthalte im Ausland ermöglicht. So forschte Guntermann am Harris Manchester College der University of Oxford (Großbritannien) und an der Universität Wien (Österreich).

Konkrete Reformvorschläge für das StaRUG

Zum Abschluss der Doktorarbeit unterbreitet Guntermann konkrete Reformvorschläge. Diese betreffen die Pflichten und die Sanktionierung von Geschäftsleitern. Teilweise sind auch sie von den Forschungsaufenthalten im Ausland inspiriert: So sieht das englische Recht zum Beispiel einen shift of fiduciary duties in Insolvenznähe und ein Tätigkeitsverbot für Geschäftsleiter vor, das österreichische Recht einen speziellen Haftungstatbestand. Wie derartige Regelungen im deutschen Recht de lege ferenda zu beurteilen und umzusetzen wären, wird von Guntermann analysiert.

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt betreute die Dissertation und erstellte das Erstgutachten. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Matthias Jacobs.

Zur Person

Anabel Guntermann ist Absolventin der Bucerius Law School (Jahrgang 2012). Ihr Auslandstrimester verbrachte sie am Trinity College der University of Cambridge (Großbritannien). Zurzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

 

Hamburg