Hamburger Protokoll zur

Reform der ersten (juristischen) Prüfung

Die juristische Ausbildung in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. 

Deshalb lud die Bucerius Law School in Hamburg im Dezember 2023 zu einer Arbeitssitzung auf ihren Campus ein.

Das aus der Arbeitssitzung entstandene Hamburger Protokoll ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Jurist:innen und Studierenden von verschiedenen juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland.

Im Hamburger Protokoll hat die Arbeitsgruppe ihre vier Kernforderungen zur Reform der ersten juristischen Prüfung in Deutschland festgehalten.

4 Kernforderungen

  1. Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung:
    Durch die Verlagerung bestimmter Stoffgebiete aus der staatlichen Pflichtfachprüfung in das Studium soll die Belastung der Studierenden verringert und eine praxisnähere Ausbildung ermöglicht werden.

  2. Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.):
    Die Integration eines LL.B. in den Staatsexamensstudiengang bietet eine attraktive Ergänzung und eine flexiblere Ausbildungsmöglichkeit für angehende Jurist:innen.

  3. Einrichtung barrierefreier Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung:
    Niedrigschwellige Ansprechstellen sollen Konflikte in Prüfungssituationen vermeiden und eine Sensibilität für die Belange der Prüflinge entwickeln.

  4. Monitoring der ersten Prüfung:
    Eine langfristige Überprüfung und Evaluation der Ausbildungsziele und -inhalte soll die Qualitätssicherung gewährleisten und eine kontinuierliche Verbesserung ermöglichen.
     

Weitere Reformansätze umfassen die Stärkung von Grundlagen- und Methodenkompetenz, die Überlegung zur Einführung verdeckter Zweitkorrekturen und eine diversere Besetzung der Prüfungskommissionen.
 

ZUM HAMBURGER PROTOKOLL (PDF)

iur.reform-Studie als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der Diskussion der Arbeitsgruppe waren die Thesen der iur.reform-Studie von 2023. Die Studie analysiert kritisch die bestehenden Strukturen und Herausforderungen der Jurist:innenausbildung in Deutschland. Sie identifiziert Schwachstellen wie den übermäßigen Pflichtfachstoff und mangelnde Flexibilität.

Prof. Dr. Michael Grünberger

Wir müssen jetzt handeln

"Wir müssen sicherstellen, dass das erste juristische Staatsexamen endlich moderner wird und viel von seinem abschreckenden Potential verliert. Nie waren der Bedarf und die Chance, das Examen zu reformieren so groß wie heute: Mängel und Anpassungsbedarfe werden immer sichtbarer, die Anzahl erfolgreicher Studienabschlüsse immer geringer. Wir müssen jetzt handeln."
Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School

Was die juristische Ausbildung von morgen braucht

"Wir hoffen, dass das „Hamburger Protokoll“ der Anfang ist von einem weiteren Austausch mit allen juristischen Stakeholder:innen, damit wir uns zusammen die Frage stellen, was die juristische Ausbildung von morgen braucht."
Sophie Dahmen, Mitgründerin der Initiative iur.reform

Teilnehmer:innen der Arbeitssitzung

  • Prof. Dr. Katharina Beckemper (Dekanin, Universität Leipzig)
  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) (Prodekan für Lehre, Universität Bonn)
  • Sophie Dahmen (iur.reform)
  • Stud. iur. Emilia De Rosa (Bundesfachschaft)
  • Maximilian Götze, LL.B. (Studierendenvertreter, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) (Präsident, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Beate Gsell (Prodekanin, Universität München)
  • Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. (Michigan) (Dekan, Leuphana Universität Lüneburg)
  • Tobias Harger, LL.M. (Hamburg, Rotterdam, Haifa) (iur.reform)
  • Liv-Bjane Heiser, LL.B. (Absolventin, Bucerius Law School)
  • Stud. iur. Frederik Janhsen (Bundesfachschaft)
  • Stud. iur. Felix Kaiser (Vorsitzender Studierendenparlament, Universität Bayreuth)
  • Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington) (Prodekanin, Universität Mannheim)
  • Prof. Dr. Florian Knauer (Universität Jena)
  • Prof. Dr. Christoph Krönke (Studiendekan, Universität Bayreuth)
  • Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Prodekan für Studium und Lehre, Universität Hamburg)
  • Ass. iur. Alexandra Malcha (Referentin, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) (Dekan, Humboldt Universität Berlin)
  • Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. (Universität Marburg)
  • Prof. Dr. Andreas L. Paulus (Prodekan, Universität Göttingen)
  • Prof. Dr. Petra Pohlmann (Dekanin, Universität Münster)
  • Prof. Dr. Tilman Repgen (Dekan, Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Markus Roth (Dekan, Universität Marburg)
  • Stud. iur. Luís Tiago Sartingen (Bundesfachschaft)
  • Ass. iur. Jonathan Schramm, LL.B. (Absolvent, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Volker Steffahn (Professor für juristisches Lernen, Bucerius Law School)
  • Sven Störmann, LL.B. (Learning Innovation Lab, Bucerius Law School)

Reden Sie mit! #Hamburger Protokoll

Das Hamburger Protokoll kann nur ein erster Aufschlag für eine allgemeinere Reform der seit 1750 fast unverändert fortbestehenden juristischen Ausbildung sein.

Unter #HamburgerProtokoll freuen wir uns darauf mit allen relevanten Akteur:innen in einem fortlaufenden Austausch zu notwendigen nächsten Schritten zu treten. Nur gemeinsam werden sich notwendige Verbesserungen  erfolgreich umsetzen lassen!

Resonanz zum Hamburger Protokoll in Medien und Wissenschaft

Video-Zusammenfassung

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Hamburger Protokoll?

Liv-Bjane Heiser, LL.B.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Hamburg