Bedeutung des Prädikatsexamens

Die Sache mit den Endnoten...

Darin sind sich alle einig: die Abschlussnoten in den juristischen Staatsexamina sind das ausschlaggebende Kriterium, an dem sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber orientieren. Doch wie funktioniert das juristische Notensystem? Ab wann ist man "richtig gut" und warum qualifizieren sich so viele Bucerius-Absolventinnen und -Absolventen gerade für den Premium-Arbeitsmarkt?

Willkommen im 18 Punkte-System

Das juristische Bewertungssystem ist im Grunde genommen mit dem 15-Punkte-System aus der Oberstufe vergleichbar – allerdings mit dem Unterschied, dass eine eigenständige dreipunktige Note dazukommt: das so genannte "vollbefriedigend".

Prädikat "vollbefriedigend"

Erreicht man in den Examina die Note "vollbefriedigend", dann hat man ein so genanntes "Prädikatsexamen" in der Tasche – und das öffnet die Tür in den Premium-Arbeitsmarkt. Bundesweit schaffen dies nur 33 Prozent aller Jurastudierenden. An der Bucerius Law School liegt der Anteil der Prädikatsexamen bei rund 80 Prozent!

Bucerius: Eine ganze Note besser

Ein Prädikatsexamen bekommt man ab 9 Punkten. Durchschnittlich erreichen Jurastudierende in Deutschland allerdings nur 7 Punkte im Ersten Staatsexamen. Absolventinnen und Absolventen der Bucerius Law School hingegen erreichen im Schnitt über 10 Punkte und sind somit über eine Note besser. Dieser Trend setzt sich im Zweiten Staatsexamen fort.

Wusstest du schon...?

Theoretisch sind zwar 18 Punkte im Staatsexamen möglich, aufgrund der strengen Bewertung kommt dies in der Praxis jedoch praktisch nie vor. Für alle Jurastudierenden, gerade wenn sie aus der Schule gute oder sehr gute Noten gewohnt sind, sind die ersten Klausurergebnisse daher erst einmal ein Schock. Aber keine Angst, das pendelt sich ein.

Warum sind Bucerius-Absolventinnen und -Absolventen besser?

Studierende der Bucerius Law School haben aus drei Gründen gute Chancen auf ein Prädikatsexamen bzw. einen guten Start ins Berufsleben:

1. Sie werden anhand ihrer Eignung für das Jurastudium zugelassen.

An der Bucerius Law School gibt es keinen Numerus clausus (N.C.). Ihre Eignung für das Jurastudium stellen die Bewerberinnen und Bewerber stattdessen in einem zweistufigen Auswahlverfahren unter Beweis. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich also durch das Studium quälen müssen, ist sehr gering.

2. Sie werden individuell und intensiv betreut.

Die Betreuungsquote von Professorinnen und Professoren pro Studierenden ist an der Bucerius Law School sehr viel besser als an vielen staatlichen Hochschulen. Somit kann auf die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungspunkte einer/s jeden Studierenden eingegangen werden. Hinzu kommen diverse weitere Angebote, wie z.B. das Zentrum für Juristisches Lernen oder das Einzelcoaching.

3. Sie werden von Anfang an Teil eines starken Netzwerks.

Der Kontakt mit der Berufspraxis ist uns ein großes Anliegen. Deswegen haben unsere Studierenden von Beginn an die Möglichkeit, sich mit zukünftigen Arbeitsgebern auszutauschen, z.B. während unserer jährlichen Absolventenmesse oder während ihrer zwei Plichtpraktika.

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