1. Bucerius-Medizinrechtstag geht aktuellen Entwicklungen des Medizinrechts nach

Juristen und Mediziner evaluieren gemeinsam die aktuelle Gesetzgebung zur Krankenhausstruktur, zur Korruption im Gesundheitswesen und zur Digitalisierung der Medizin.

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Einmal mehr hat die Politik zahlreiche und weitreichende Gesetze und Reformentwürfe auf den Weg gebracht, um das deutsche Gesundheitswesen zu optimieren. Vor diesem Hintergrund lud die Initiativgruppe Medizinrecht an der Bucerius Law School am 17. Februar zum 1. Bucerius Medizinrechtstag in den mit rund 150 Gästen dicht gefüllten Moot Court der Bucerius Law School ein. Professor Dr. Michael Göring, der Vorstandsvorsitzende der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, hieß die neue Initiative an der Law School herzlich willkommen. Die Initiatoren, Rechtsanwältin Inez Jürgens, Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Jens Prütting, setzten mit dieser vom NDR begleiteten Veranstaltung zugleich den Auftakt zu einer verstärkten Verankerung des Medizinrechts an der Bucerius Law School. Hierzu eingeladen waren neben Juristen und Medizinern auch kaufmännisch tätige Akteure des Gesundheitswesens, da ein interdisziplinärer Dialog im Medizinrecht unabdingbar ist. Der Verlag C.F. Müller unterstützte die Veranstaltung unter anderem mit Freiexemplaren der an der Bucerius Law School konzipierten medstra und mit einem medizinrechtlichen Informationsstand.

Eröffnet wurde die Vortragsreihe von Professor Dr. Dorothea Prütting, Ministerialdirigentin in Nordrhein-Westfalen. Sie erläuterte die rechtlichen Bausteine sowie mögliche Fallstricke der Krankenhausstrukturreform aus Länderperspektive und zeigte drohende Einbußen der Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen auf.

Professor Dr. Karsten Gaede beleuchtete die zu erwartenden Folgen der §§ 299a und 299b StGB-E. Mit ihnen wird die Große Koalition die Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen aller Wahrscheinlichkeit nach künftig in erheblich umfassenderem Ausmaß als bisher unter Strafe stellen. Gaede wies besonders auf die noch zu leistende, erhebliche Mühen erfordernde Konkretisierungsarbeit bei der Gesetzesanwendung hin und formulierte erste Leitgedanken, anhand derer Mediziner ein drohendes Strafbarkeitsrisiko abschätzen können. Vor allem dieser Vortrag löste angesichts der kontroversen gesetzgeberischen Vorstellungen eine Vielzahl von Anschlussfragen aus.

Nach der ausgiebigen Kaffeepause rückten das E-Health-Gesetz und damit ein bedeutsamer Ausschnitt der Digitalisierung der Medizin in den Mittelpunkt. Professor Dr. iur. Dr. med. Thomas Ufer, Rechtsanwalt und Arzt, stellte Einzelheiten der kommenden Regelungen, wie etwa den Notfalldatensatz und ein Patientendatenfach auf der Gesundheitskarte, sowie deren Praktikabilität im Alltag dar. Im Anschluss präsentierte Oliver Bruzek von der CompuGroup Medical AG die Chancen, die eine weitere Digitalisierung im Praxis- und Krankenhausalltag angesichts des unaufhaltbaren technischen Fortschritts und geänderter Lebenskonzepte bietet. Professor Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, zeigte Risiken bei der weitreichenden Digitalisierung von Patientendaten auf und mahnte ebenso wie Ufer zu bewussten Entscheidungen, die verbleibende (Rest-)Risiken nicht verdrängen. Bei der abschließenden Diskussionsrunde beantworteten die Vortragenden Fragen aus dem Publikum.

Der Abend klang bei Bretzeln und Wein in der Rotunde der Law School aus. Mit dem 2. Medizinstrafrechtsabend der medstra, der voraussichtlich am 31. Mai 2016 stattfinden wird, steht eine weitere medizinrechtliche (Kooperations-)Veranstaltung der Initiativgruppe Medizinrecht an der Bucerius Law School schon bevor.

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Lara Herbertz, wissenschaftliche Mitarbeiterin

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