2. Bucerius-Medizinrechtstag greift Organisationsrecht der medizinischen Einrichtungen auf

Am 22. Februar 2017 lud das Institut für Medizinrecht i.G. (IMR) Gäste aus dem juristischen, medizinischen und kaufmännischen Bereich zum 2. Bucerius-Medizinrechtstag in die Bucerius Law School ein.

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Die Resonanz war so groß, dass der Moot Court, der im vergangenen Jahr bereits dicht gefüllt gewesen war, nicht mehr genügte. Die rund 170 Gäste wurden daher im Auditorium empfangen, das für eine Verlegung zur Verfügung stand.

Nach der Begrüßung durch die Präsidentin der Bucerius Law School Professor Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki sowie die Mitbegründer der Initiativgruppe Medizinrecht Inez Jürgens M.A. und Professor Dr. Jens Prütting als Wegbereiter des Instituts begann der erste Teil der Vortragsreihe zum Thema „Kaufmännischer versus ärztliches Direktor“.

Eröffnet wurde dieser von Dr. Katharina Wodarz, Rechtsanwältin und Partnerin bei McDermott Will & Emery (München), die auf die regulatorischen Vorgaben für die Organisation ärztlicher Leistungserbringer einging. Im Vordergrund standen dabei die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie die sich daraus ergebenden Unterschiede. Professor Dr. Jens Prütting veranschaulichte daran anschließend die Organisationspflichten der Klinikleitung anhand dreier Behandlungsfehlerbereiche und machte deutlich, wieso eine Zusammenarbeit von kaufmännischer und ärztlicher Leitung erforderlich ist, um qualitativ und mit Blick auf Haftungsprävention den bestmöglichen Standard zu erreichen. PD Dr. Marc Schult, Ärztlicher Direktor der Asklepios-Klinik Nord, referierte abschließend zur Stellung des ärztlichen Direktors. Er zeichnete dieses Amt als Garant der medizinischen Belange nach und berichtete von seinen Erfahrungen in dieser Funktion. Die Relevanz dieser Themen zeigte sich besonders deutlich bei der Podiumsdiskussion, die im Anschluss an die erste Vortragsreihe stattfand und durch viele Fragen aus dem Publikum angeregt wurde.

In der Kaffeepause hatten die Gäste die Gelegenheit, das persönliche Gespräch zu suchen und die neueste medizinrechtliche Literatur in Augenschein zu nehmen. Dies war an den beiden medizinrechtlichen Infoständen möglich, welche die Verlage C.F. Müller und Springer vorhielten. Der zweite Teil des Medizinrechtstages griff dann mit einer weiteren Vortragsreihe die aktuellen viel debattierten Korruptionsrisiken im Gesundheitswesen unter den zentralen Stichworten „Vergütungen und Beteiligungen“ auf.

Dr. Eva Maria K. Rütz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Luther Law Firm (Köln), stellte zunächst dar, welche Probleme sich bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen in Bezug auf Korruptionsdelikte ergeben und wie man diesen am besten begegnen kann. Professor Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt und Gründungspartner von Tsambikakis & Partner (Köln), ging sodann auf die Strafbarkeitsrisiken ein, die bei der Unternehmensbeteiligung an medizinischen Einrichtungen zu beachten sind. Nach beiden Vorträgen fand jeweils eine Diskussion statt, die von Professor Dr. Karsten Gaede moderiert wurde. In ihr kamen zahlreiche heikle Themen der aktuellen Debatte einschließlich der Behandlung von Medizinischen Versorgungszentren zur Sprache.

Bei Brezeln und Wein klang der 2. Bucerius-Medizinrechtstag im Foyer des Auditoriums aus. Er wurde von allen Gästen als weiterer Schritt hin zur geplanten Gründung des IMR empfunden. Bereits am 30. Mai 2017 wird der 3. Medizinstrafrechtsabend, der gemeinsam mit der medstra, der WisteV und dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis der Bucerius Law School organisiert wird, eine weitere Möglichkeit zum fächerübergreifenden Austausch bieten.

Text

Marie-Theres Merrem, wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Medizinrecht i.G.

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