5. Bucerius-Medizinrechtstag – Ein Blick auf die Zukunft der Medizin

Digitalisierte Lösungen durchdringen zunehmend das Gesundheitswesen und bringen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten und Risiken mit sich. Medizin und Technik, Ethik und Rechtswissenschaft sind aufgerufen, Hand in Hand diesen Prozess zu begleiten und zum Schutz von Patientinnen und Patienten demselben einen geordneten Rahmen zu geben.

Forschung & Fakultät |

Digitalisierung und künstliche Intelligenz bieten der Medizin außergewöhnliche Chancen, stellen sie aber auch vor große Herausforderungen. Wie das Recht auf diese Entwicklungen reagieren kann, stand im Fokus des 5. Bucerius-Medizinrechtstags, der am 19. Februar 2020 an der Bucerius Law School stattfand. Rund 150 Besucherinnen und Besucher folgten den Vorträgen aus Informatik, Philosophie und Rechtswissenschaft, welche die zunehmende Digitalisierung der Medizin aus interdisziplinärer Perspektive bis hin zu Kostenfragen untersuchten.

Die Direktoren des Instituts für Medizinrecht, Prof. Dr. iur. Karsten Gaede und Prof. Dr. iur. Jens Prütting, beide Bucerius Law School, eröffneten die Tagung. Anschließend gab Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery in seinem Vorwort zur Tagung einige einleitende Impulse aus medizinischer Sicht.

Künstliche Intelligenz in der Medizin und deren Ethik
 

Der erste Vortragende, Dipl.-Inf. Christian Meß, UKE Hamburg, brachte dem Publikum in seinem Vortrag „Künstliche Intelligenz in der Medizin – Gegenstand und praktischer Einsatz“ die Grundlagen künstlicher Intelligenz und insbesondere neuronaler Netze näher. Anschließend stellte er einige Forschungsprojekte aus der Kardiologie und Dermatologie vor, bei denen künstliche Intelligenz im Rahmen der Diagnostik bereits zur Anwendung kommt. Diese technische Perspektive ergänzte sodann Dr. phil. Jan-Ole Reichardt, Universität Münster, um eine ethische und damit normative Perspektive in seinem Vortrag „Darf die Medizin, was sie kann? – Die ethische Dimension des Fortschritts“.

Rechtliche Fragen KI-gestützter Verfahren
 

Auf diesem Fundament aufbauend, widmete sich Prof. Dr. iur. Jens Prütting nach der Kaffeepause der zivil- und öffentlich-rechtlichen Perspektive der Technisierung von Medizin. In seinem Vortrag „Der rechtliche Rahmen KI-gestützter Verfahren im Gesundheitswesen“ widmete er sich vornehmlich den Problemen, die sich bei der Zulassung von medizinischer Software stellen. Ebenso widmete er sich Haftungsfragen beim Einsatz von Software oder automatisierter medizinischer Technik. Er unterstrich dabei, dass er im bisherigen Medizinproduktrecht eine erhebliche und unverhältnismäßige Innovationsbremse erblickt. Die datenschutzrechtliche Seite des KI-Einsatzes im Gesundheitswesen erläuterte sodann Prof. Dr. Andreas Wiebe, Universität Göttingen. Zum Abschluss warf Prof. Dr. iur. Ernst Hauck, Vors. Ri am BSG a.D. einen erhellenden Blick auf die „Finanzierung des Fortschritts und das Recht der GKV“. Er verdeutlichte, warum eine beliebige Forschungsfinanzierung mit der GKV nicht zu machen sei. Die jüngere Kostenübernahme für GesundheitsApps sah Hauck im Wesentlichen skeptisch. Er erwartet hier für die Zukunft eine eher beschränkende Praxis.

Durch den interdisziplinären Zuschnitt der Vorträge, die zahlreiche angeregte Diskussionen auslösten, ist es dem 5. Bucerius-Medizinrechtstag abermals gelungen, ein hochkomplexes Thema sowohl Medizinern als auch Juristen nahezubringen.

Jessica Krüger, LL.B., Wiss. Mitarbeiterin, IMR/Lehrstuhl Strafrecht II

 

 

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