9. Medizinstrafrechtsabend: Paragraf 218 StGB abschaffen?

Prominente Stimmen plädieren für die Abschaffung des § 218 StGB und auch die Bundesregierung will das Recht des Schwangerschaftsabbruchs überprüfen. Der medstra-Abend 2023 lotet anhand der aktuellen Versorgung in Deutschland aus, welche strafrechtlichen Reformen zulässig und geboten sind. Die Tagung wird von der medstra, dem AK MedStrafR der WisteV und dem IMR der Bucerius Law School veranstaltet.

Forschung & Fakultät |

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus plädiert in öffentlichen Stellungnahmen für eine Abschaffung des § 218 StGB. Auch die gesamte sog. Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, das strafrechtlich ansetzende deutsche Recht des Schwangerschaftsabbruchs einer wissenschaftlichen und politischen Überprüfung zuzuführen. Nach der Streichung des § 219a StGB sind die §§ 218 ff. StGB damit weiter und vor allem unter dem Aspekt der Eingriffe in die Rechte lebender Menschen in der Debatte.

Insbesondere die Frage nach der Gendergerechtigkeit wird vermehrt gestellt. Der medstra-Abend 2023 soll vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden medizinischen Versorgung in Deutschland ausloten, ob, und wenn ja, welche strafrechtlichen Reformen zulässig und geboten sein könnten. Die Tagung wird von der medstra, dem Arbeitskreis Medizinstrafrecht der WisteV und dem Institut für Medizinrecht (IMR) der Bucerius Law School veranstaltet.

Tagesprogramm

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg