Alice Margarete Möller legt Arbeit über Europäisches Nachlasszeugnis vor

Alice Margarete Möller schließt Promotionsverfahren ab

Am 23. Mai 2018 hat Alice Margarete Möller mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Rechtswahl im internationalen Erbrecht ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professor Dr. Mehrdad Payandeh als Vorsitzender, Professorin Dr. Birgit Weitemeyer und Professor Dr. Karsten Thorn.

Möllers Dissertation zum Thema „Das Europäische Nachlasszeugnis im System des Gutglaubensschutzes – ein Vergleich mit Deutschland und den Niederlanden“ wurde von Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.

Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet ähnlich wie der deutsche und der niederländische Erbnachweis eine Gutglaubenswirkung hinsichtlich der darin bescheinigten Rechtsposition. Dies wirft Fragen nach dem Verhältnis von europäischem und nationalem Gutglaubensschutz auf. Die Dissertation untersucht, wie sich das mit Gutglaubensschutz ausgestattete Europäische Nachlasszeugnis in die Gutglaubensschutzsysteme des deutschen und des niederländischen Rechts einfügt und in welchem Verhältnis es zu den nationalen Rechtsscheinträgern steht.

Möller studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2009) und der University of California, Berkeley, School of Law. Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

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