Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Energiebereich: Ein Praxisbericht

Planungsverfahren sind oft langwierig. Im Fall von LNG-Terminals sowie der Offshore-Windenergie bedroht das die Energiesicherheit und letztlich auch die Energiewende. Hengeler Mueller zeigte in einer Veranstaltung für Studierende anschaulich auf, welche Auswirkungen gesetzliche Beschleunigungsbemühungen zeitigen.

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Der große Einfluss des tagespolitischen Geschehens auf den anwaltlichen Berufsalltag wird im Bereich Energierecht aktuell besonders deutlich. Mit der durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise wurden LNG-Terminals zum Rückgrat der Energiesicherheit erklärt und auch der Ausbau der Offshore-Windenergie rückte wieder vermehrt in den Fokus. Zentrales Thema dabei: Die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben. Die Zulassung solcher Vorhaben wird unter anderem von Hengeler Mueller betreut und birgt spannende verwaltungsrechtliche Fragen.

Am 16. Mai 2023 waren Dr. Sebastian Schneider, Partner bei Hengeler Mueller in Frankfurt, und Dr. Michael Schramm, Senior Associate bei Hengeler Mueller in Düsseldorf und Bucerius Law School-Alumnus, beim Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability (CECS) zu Gast. Sie gaben einen Einblick in die rechtsanwaltliche Begleitung der Zulassung von Offshore-Windparks und LNG-Terminals. Im Vortrag berichteten die Anwälte, inwieweit sie eine Beschleunigung bei der Zulassung von Infrastrukturvorhaben im Energiebereich beobachten konnten und wie sich diese erklären lässt.

Lange Verfahrensdauer im Energiebereich

Die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land dauern durchschnittlich zwei Jahre und die Planfeststellungsverfahren für Stromübertragungsnetze sogar zwischen 36 und 60 Monate, wie Schramm berichtete. Die Gründe für die lange Verfahrensdauer seien zum einen rechtlicher Natur, wie die Komplexität der Verwaltungsverfahren mit vielen Beteiligungs- und Klagerechten für Verbände, in denen rechtliche Konflikte mit unter anderem Natur- und Artenschutz aufzulösen sind. Auch der energiewirtschaftlicher Gesetzesrahmen, der auf eine zentrale Stromversorgung ausgerichtet sei, trage zur Verfahrensdauer bei. Aber auch praktische Gründe hätten bisher eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Energiebereich erschwert. Dazu gehörten Ressourcenknappheit, insbesondere Personalmangel in der Verwaltung, aber auch eine politische Prioritätensetzung, welche die Energieversorgung nicht an erste Stelle setzt, und die Sorge vor Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den zuständigen Behörden.

Es geht auch anders: LNG-Terminal in Lubmin

Nur sechs Monate brauchte es dagegen im Fall des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Lubmin von der Antragstellung bis zur Genehmigung. Schramm, der das Projekt mit Hengeler Mueller betreute, zeigte die Gründe für die derart schnelle Zulassung des Vorhabens anschaulich auf. So wurde zum einen das überragende öffentliche Interesse an bestimmten Infrastrukturvorhaben im Energiebereich gesetzlich festgelegt, wie beispielsweise im LNGG oder in der EEG-Novelle. Dies schaffe Klarheit und erleichtere die Prioritätensetzung in der Abwägung. Auch wurden die Auslegungs- und Einwendungsfristen in der Öffentlichkeitsbeteiligung verkürzt, auf Verfahrensvorschriften wie die UVP bei gewissen LNG-Vorhaben verzichtet und der vorzeitige Beginn von Vorhaben noch vor der endgültigen Genehmigung erleichtert.

Doch gehören lange Genehmigungsverfahren dank dieser gesetzgeberischen Entscheidungen nun der Vergangenheit an? Schramm betonte, dass die Bedeutung praktischer Aspekte bei der raschen Zulassung des LNG-Terminals in Lubmin nicht zu unterschätzen seien. So sei das Vorhaben von allen Beteiligten, auch in der Verwaltung, priorisiert und mit Aufwendung aller nötigen Ressourcen behandelt worden. Wöchentliche Videokonferenzen mit Vorhabenträger, Projektplaner, Fachbehörde, Ministerien und Anwälten, eine enge Abstimmung mit dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sowie der starke politische, aber auch gesellschaftliche Druck und Wille hätten nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass das Genehmigungsverfahren nur sechs Monate dauerte. Auch über Notfallmaßnahmen wegen der kriegsbedingten Energiekrise hinaus seien die ersten Schritte in Richtung einer dauerhaften Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Energiebereich aber gemacht. Die anstehende Novellierung der EU-Erneuerbaren-RL werde vermutlich ebenso dazu beitragen.

Dr. Sebastian Schneider und Dr. Michael Schramm stellten sich anschließend den Fragen des interessierten Publikums. Bei Snacks und Drinks fand die Veranstaltung einen schönen Ausklang.
Wir bedanken uns bei den Vortragenden sowie der Kanzlei Hengeler Mueller für den rundum gelungenen Abend.

Text

Moe Sugama, Studierende aus dem Jahrgang 2021

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