Daniel Mattig legt Arbeit zur Gleichbehandlung im europäischen Kapitalmarktrecht vor

Rigorosum zur Gefahrenabwehr am Kapitalmarkt

Wie kann das Kapitalmarktrecht die Gefahren innovativer Finanzinstrumente abwehren? Dieser Frage ging Daniel Mattig am 16. Oktober 2018 in seinem Rigorosum anhand der neuen Befugnisse zur sogenannten Produktintervention nach. Sie erlauben der Kapitalmarktaufsicht, den Umgang mit bestimmten Finanzprodukten zu verbieten. Im anschließenden Prüfungsgespräch wurde mit den Professoren Dr. Karsten Thorn, Dr. Michael Fehling und Dr. Hermann Pünder intensiv über die Herausforderungen der Innovationsregulierung und eine Zulassungspflicht für Finanzinstrumente diskutiert.

In seiner Dissertation zur „Gleichbehandlung im europäischen Kapitalmarktrecht“ analysiert Mattig, wie der Gesetzgeber mit Gleichheitsnormen auf die weltweite Finanzkrise reagiert hat. Er untersucht die Normen als Steuerungsinstrumente im Spannungsfeld von Freiheit und Gleichheit und entwickelt einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz für das junge europäische Rechtsgebiet. Die Dissertation wird in der Schriftenreihe zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht im Verlag Mohr Siebeck erscheinen. Promotionsbegleitend war Mattig wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung von Pünder, der die Arbeit auch betreute.

Mehr erfahren über Promotion und Habilitation an der Bucerius Law School.

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Foto: Anna Hartzsch

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