Das Volkszählungsurteil – ein Meilenstein des deutschen Datenschutzes

Maja Stadler-Euler und Gisela Wild erzählen über ihren Gang vor das Bundesverfassungsgericht

Das Volkszählungsurteil – ein Meilenstein des deutschen Datenschutzes
Maja Stadler-Euler und Gisela Wild erzählen über ihren Gang vor das Bundesverfassungsgericht
Vor 36 Jahren schrieben die beiden Hamburger Rechtsanwältinnen Maja Stadler-Euler und Gisela Wild mit ihrer Verfassungsbeschwerde zum Volkszählungsurteil Rechtsgeschichte – und konnten sich damals noch gar nicht ausmalen, dass dies die Geburtsstunde des deutschen Datenschutzes sein würde. Über ihre Erfahrungen während des Prozesses und die damit verbundenen Schwierigkeiten berichteten die beiden Anwältinnen einer Gruppe von Studierenden der Bucerius Law School im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Talk bei Taylor Wessing" in Kooperation mit dem Studium generale.

Stadler-Euler und Wild waren unabhängig voneinander von verschiedensten Seiten auf die Unzulänglichkeit der geplanten Volkszählung aufmerksam gemacht worden. Als sie sich daraufhin die Fragebögen sahen, waren sich beide sicher: Die Erhebung solcher privaten Daten, wie z.B. des Grundrisses der Wohnung oder der Religionszugehörigkeit, war für eine staatliche Volkszählung weder nötig noch verfassungsrechtlich zulässig.

Die Anwältinnen legten Verfassungsbeschwerde ein und wurden innerhalb weniger Wochen am 12. April 1983 zur mündlichen Verhandlung vor das Bundesverfassungsgericht geladen. Denn die Zeit drängte: Die Volkszählung war schließlich schon für den 27. April 1983 angesetzt. Deswegen erließ das Bundesverfassungsgericht zunächst eine einstweilige Anordnung, um über die Verfassungswidrigkeit der geplanten Datensammlung in Ruhe entscheiden zu können. Am 15. Dezember 1983 gab das Gericht Stadler-Euler und Wild Recht, dass die geplante Volkszählung gegen das Grundgesetz verstoße. Die historische Relevanz des Urteils ging jedoch noch weiter: im Rahmen dieses sogenannten Volkszählungsurteils etablierte das Bundesverfassungsgericht erstmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch heute noch den Ausgangspunkt für zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Reformen im Bereich Datenschutz bildet.

Heute, in Zeiten von Facebook, Amazon und Co. ist das Volkszählungsurteil damit so aktuell wie noch nie. Doch leider, so Stadler-Euler und Wild, seien auch die Stimmen lauter geworden, die bereits vor 36 Jahren die geplante Volkszählung mit den Worten verteidigten: "Wir haben ja nichts zu verbergen." Die beiden Anwältinnen beunruhigt diese Entwicklung zutiefst, denn anders als zur Zeit des Volkszählungsurteils sei der "gläserne Mensch" heute durch den digitalen Fortschritt schon lange keine Zukunftsmusik mehr

Bei Wein und Häppchen ging die Diskussion anschließend noch in informellem Rahmen weiter, während die Studierenden den atemberaubenden Blick über Hamburg aus dem 20. Stock des Columbus-Hauses genossen.

Text

Charlotte von Fallois

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg