Berlin Lecture: Beteiligung von Kommunen und BürgerInnen an EE-Projekten

Wie kann durch wirtschaftlichen Partizipation von Kommunen und ihren BürgerInnen rechtssicher Akzeptanz für EE-Projekte hergestellt werden?

Forschung & Fakultät |

Welche Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Beteiligung von Kommunen und Bürgern an EE-Projekten bestehen, mit welchen konkreten Gesetzesänderungen rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden könnten und ob gegebenenfalls eine bundes- oder landesrechtliche Verpflichtung zur Kommunalbeteiligung die Energiewende vorantreiben könnte, wurde am 21. November 2022 im Rahmen der „Berlin Lectures on Energy“ mit VertreterInnen der Politik, kommunaler Unternehmen und Projektierern diskutiert.

Keynote

Dr. Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, gab im Eröffnungsvortrag einen Überblick über die unterschiedlichen Ansätze zur finanziellen Beteiligung an EE-Projekten. Dabei könne ein Bündel an Rechtsmaterien zur Anwendung kommen, wie das Vergaberecht, das Kommunal(wirtschafts)recht, das Bau- und Immissionsschutzrecht sowie das Strafrecht. Auf Bundesebene eröffne § 6 EEG die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an Wind- und PV-Freiflächenanlagen. Einige Bundesländer gingen jedoch noch weiter: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sei eine Beteiligung der Kommunen in Form einer Sonderabgabe bzw. einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit dieser Beteiligungspflicht durch das Bundesverfassungsgericht habe in der Rechtswissenschaft Diskussionen zur Ausgestaltung einer vergleichbaren Regelung auf Bundesebene ausgelöst. Müller schlussfolgerte, dass die finanzielle Beteiligung zwar ein Baustein zur Steigerung der Akzeptanz sein könne, jedoch verschiedene Formen finanzieller Beteiligungen auch gegenläufige Effekte hervorrufen könnten. Mindestens ebenso wichtig seien daher weitere, auf die Akzeptanz einwirkende Faktoren wie eine effektive Verfahrensbeteiligung oder die Verteilungsgerechtigkeit.

Diskussion

Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass alle Beteiligten die wirtschaftliche Beteiligung von Kommunen und ihren BürgerInnen prinzipiell für sinnvoll halten, wenngleich die DiskussionsteilnehmerInnen unterschiedliche Modelle favorisierten: die Errichtung von EE-Anlagen durch Stadtwerke oder die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften, Zahlungen an die Gemeinden oder vergünstigte Stromtarife für die EinwohnerInnen der Standortgemeinden. Die Verpflichtung zu bestimmten Formen der Beteiligung wurde daher auch kontrovers diskutiert.

Es diskutierten:

  • Andreas Zuber, Geschäftsführer Abteilung Recht, Finanzen und Steuern beim Verband kommunaler Unternehmen e.V.
  • Maximilian Graf von Wedel, geschäftsführender Gesellschafter der Friesen Elektra Beteiligungsgesellschaft
  • Maria-Lena Weiss, MdB (CDU/CSU)

Das Podium wurde moderiert von Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister a.D., Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Chairman des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability (CECS) der Bucerius Law School, und Dr. Annette Nietfeld, Geschäftsführerin des Forums für Zukunftsenergien e.V.

Beim anschließenden Empfang bestand dann Gelegenheit zum weiteren Austausch im kleinen Kreis.

Wir bedanken uns bei unserem Gastgeber Linklaters LLP für die freundliche Bereitstellung der Räumlichkeiten.

Text

CECS

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