Der Arbeitskampf aus Gewerkschaftssicht

Arbeitsrechtlicher Gastvortrag von Professor Dr. Jens Schubert

Wie werden Tarifverhandlungen vorbereitet? Wie wird ein Streik geführt? Welche Fallstricke müssen Gewerkschaften bei einem Arbeitskampf beachten? Und warum können Flashmobs ein probates Mittel sein, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bewegen?

Diese und viele weitere Fragen beantwortete Professor Dr. Jens Schubert, außerplanmäßiger Professor an der Leuphana Universität Lüneburg, in seinem virtuellen Arbeitsrechtlichen Gastvortrag am 18. Mai 2021. Bevor er Vorstandsvorsitzender des Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V. wurde, leitete Professor Schubert viele Jahre lang den Bereich Recht und Rechtspolitik der Gewerkschaft ver.di. Daneben war er ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht. Hierbei beriet er nicht nur die gewerkschaftlichen Gremien vor Arbeitskämpfen, sondern führte auch unzählige Gerichtsverfahren über deren Rechtmäßigkeit.

Für die Student*innen des Seminars „Arbeitskampfrecht“ bot sich ein einmaliger Praxiseinblick aus erster Hand, der zu einer lebhaften Diskussion anregte. Viele der Seminarthemen wurden von Professor Schubert selbst vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt.

Text

Tobias Vogt, Arne Lemke

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