Fall des Monats der Law Clinic

Wie Zufälligkeiten über das Schicksal einer Familie entscheiden.

Bis Ende 2014 geduldet, der Asylantrag schließlich abgelehnt: Dem Ratsuchenden drohte die Abschiebung und die Trennung von seiner Familie. Er wandte sich an die Law Clinic.

Ein Aufenthaltsrecht bekäme der Mann, wenn er Vater eines deutschen Kindes wäre. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt im Inland erlangt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen, u.a. eine Mindestzeit der Eltern in Deutschland, erfüllt sind. Tatsächlich hatte der Ratsuchende mit seiner Frau, die als Minderjährige nach Deutschland gekommen war und als Flüchtling anerkannt ist, 2014 ein Kind bekommen. Der Mutter fehlten jedoch zum Zeitpunkt der Geburt wenige Monate zur Erfüllung der Mindestzeit. Daher hatte das Kind nicht kraft Geburt im Inland die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, und seinem Vater stand nach Auffassung der Behörden kein Aufenthaltsrecht zu.

In der Law Clinic haben wir uns dennoch für den Mann mit den Behörden auseinandergesetzt und, einer Argumentation des BVerfG folgend, Klage erhoben. Unerwartet gewendet hat sich die Lage letztlich durch eine erneute Schwangerschaft seiner Frau: Dadurch, dass die Mutter inzwischen sieben Jahre als anerkannter Flüchtling in Deutschland lebt, wird dieses Kind durch Geburt deutscher Staatsbürger sein. Der Mann wird somit Vater eines deutschen Kindes werden und kann nicht abgeschoben werden.

Der nun abgeschlossene Fall zeigt, dass durch die gesetzlichen Regelungen Zufälligkeiten über die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung entscheiden.

Text

Manuel Kayser, Adrian Roșeanu (Legal Adviser)

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