Familienunternehmen und die anstehende Reform des Personengesellschaftsrechts

6. Werkstattgespräch des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen

Am 4. Juni 2019 veranstaltete das Notarrechtliche Zentrum Familienunternehmen sein 6. Werkstattgespräch an der Bucerius Law School. Inhaltlich setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Jahr mit der anstehenden Reform des Personengesellschaftsrechts vor dem Hintergrund der Familienunternehmen auseinander. Dabei war das Thema am selben Tag bereits vom <link internal link in current>Hamburger Kreis Recht der Familienunternehmen vorbereitet worden, dem auch die Referenten angehören.

Nachdem der hamburgische Notar Dr. Axel Pfeifer basierend auf den Erkenntnissen des Hamburger Kreises ins Thema eingeführt hatte, nahm sich Dr. Lorenz Holler – Rechtsanwalt bei der Kanzlei Voigt Wunsch Holler – des Themas "Familienunternehmen in der Reformdiskussion" an. Er trug vor, dass das Kernproblem bei der Diskussion um Familienunternehmen die Begriffsbestimmung sei. Zentrale Merkmale von Familienunternehmen seien die familiäre Verbundenheit der Gesellschafter und ein Nachfolgekonzept des Gründers, das der Closed-Shop-Strategie folge. Diese spezielle Kombination an Merkmalen manifestiere sich in einem besonderen Gesellschaftszweck für Familienunternehmen, der im Wesentlichen aus der Vermögenserhaltung in der Familie bestehe. Daraus ergebe sich das Bedürfnis nach den für Familienunternehmen typischen Abfindungs- und Kündigungsbeschränkungen.

Danach befasste sich Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec., in einem Impulsvortrag mit den rechtstechnischen Möglichkeiten der Berücksichtigung von Sonderregelungen für Familienunternehmen. Dabei differenzierte er vor allem zwischen "Hard Law" und "Soft Law". Er führte aus, dass bei der Auswahl einer rechtstechnischen Regelungsmethode in Bezug auf Familienunternehmen die Unschärfe der Definition von Familienunternehmen zu bedenken sei. Es stellte sich am Ende des Vortrags heraus, dass einer der interessantesten Lösungsansätze eine Auslegungshilfe in der Gesetzesbegründung ist. Daran schloss sich eine angeregte Diskussion an.

An dieser Stelle wollen wir Sie schon jetzt auf unsere 8. Jahrestagung hinweisen, die am 25. Oktober 2019 im Moot Court der Bucerius Law School in Hamburg stattfinden wird. Das Thema der Veranstaltung lautet "Grundfragen der Organisation von Familienunternehmen". Nähere Informationen zu der Veranstaltung (inkl. Anmeldung) finden Sie <link https: www.law-school.de nzf _blank external link in new>hier.

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