GmbH, UG, oder GbR?

Diese und weitere relevante Fragen für angehende Gründer/innen wurden am 8. Mai 2018 an der Bucerius Law School beantwortet.

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Bereits zum siebten Mal veranstaltete der Bucerius Entrepreneurs Club den „Gründerkompass Recht“ in Kooperation mit den Kanzleien GRAEF Rechtsanwälte, DITTMAR Rechtsanwälte, RUGE FEHSENFELD und RPS Stahmer Rechtsanwälte.

Der Workshop wurde anhand eines fiktiven Falls gestaltet und zeigte rechtliche Herausforderungen in Gründungs- und Wachstumsphase, potenziellen Krisen und dem Exit auf.

Dr. Raoul Dittmar (DITTMAR Rechtsanwälte) erläuterte den Teilnehmenden die wesentlichen Fragen aus dem Gesellschaftsrecht, Sascha Fehsenfeld (RUGE FEHSENFELD) navigierte durch die Untiefen des Steuerrechts, Dr. Christian Rauda (GRAEF Rechtsanwälte) sprach über die Schutzmöglichkeiten des geistigen Eigentums und Dr. Peter Deeg (RPS Stahmer) brachte den Teilnehmenden arbeitsrechtliches Grundwissen nahe.

Mitveranstalter des in der Bucerius Law School stattfindenden Events war der Bucerius Entrepreneurs Club repräsentiert durch Laetitia Ehler, Leonie Brink und Tilman Besch. Sie eröffneten die Veranstaltung und warben für ihr Ziel, den Unternehmergeist und das Interesse an der Schnittstelle von Wirtschaft, Recht und Technologie zu fördern.

Die Teilnehmenden waren angehende Gründer und Gründerinnen aus Hamburg, Lüneburg, Berlin, Hannover und Stuttgart mit unterschiedlichsten Ideen und akademischen Hintergründen. Einige nahmen bereits das zweite Mal an dem kostenlosen Workshop teil, da sich nach der Gründungsphase des Unternehmens immer neue rechtliche Probleme stellen. 

In der Pause standen die Experten bei Kuchen und Kaffee für weiteren Fragen der Unternehmensgründung zur Verfügung und auch die Teilnehmenden tauschten sich über ihre Geschäftskonzepte aus. Ob Tanzschule, Social Media App oder Softwarefirma – jeder Gründer und jede Gründerin muss sich mit den rechtlichen Herausforderungen eines Start-ups auseinandersetzen und der „Gründerkompass Recht“ war hierzu genau das Richtige.

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