Habilitation von Dr. Johanna Croon-Gestefeld

Bucerius Law School gratuliert zur Erteilung der Lehrbefähigung

Forschung & Fakultät |

Am 16. Dezember 2020 wurde Frau Dr. Johanna Croon-Gestefeld an der Bucerius Law School habilitiert. Dr. Croon-Gestefeld vertritt aktuell den Lehrstuhl Privatrecht I von Prof. Dr. Anne Röthel. In dem als hybride Veranstaltung abgehaltenen Habilitationskolloquium erhielt sie die Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Internationales und europäisches Privatrecht, Europarecht, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung. Zugegen waren die Präsidentin der Bucerius Law School, Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, der Leiter des Habilitationsausschusses, Professor Dr. Karsten Thorn, sowie die Habilitationsbetreuerin Frau Professorin Dr. Anne Röthel.

Werdegang
 

Dr. Croon-Gestefeld ist Alumna der Bucerius Law School (Jahrgang 2004) und verbrachte ihr Auslandstrimester im Jahr 2006 an der New York University School of Law. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens im Jahr 2009 begann sie ein Masterstudium am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, welches sie 2010 mit dem Grad des Master of Laws (LL.M.) abschloss. In der Folge arbeitete Dr. Croon-Gestefeld an einer Dissertation zum Thema „Reconceptualizing European Equality Law – A Comparative Institutional Analysis“, in deren Rahmen sie 2011 einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt an der Yale Law School in New Haven, USA, verbrachte. Sie wurde 2013 ebenfalls am Europäischen Hochschulinstitut promoviert. Seit 2015 war sie Habilitandin an der Bucerius Law School.

Habilitation
 

Die von Dr. Croon-Gestefeld vorgelegte Habilitationsschrift trägt den Titel „Gemeininteressen im Privatrecht. Eine Betrachtung der privatrechtlichen Leiterzählung“. Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, auf welchen Wegen überindividuelle Interessen, die nicht bestimmten Personen zugeordnet werden können, im Privatrecht Berücksichtigung finden und weshalb sich die Annahme hält, dass der Einfluss dieser Interessen dem Privatrecht wesensfremd sei.

Dr. Croon-Gestefeld: „Ich freue mich, meine Lehrbefugnis an dem Ort erhalten zu haben, an dem ich vor vielen Jahren mein Studium begann. Mein herzlicher Dank gilt Frau Professorin Dr. Anne Röthel und Herrn Professor Dr. Christian Bumke, die mich auf meinem wissenschaftlichen Weg mit Rat und Inspiration unterstützt haben.“

Prof. Dr. Anne Röthel gratuliert: „Die Bucerius Law School hat allen Grund stolz zu sein: Mit Frau Dr. Croon-Gestefeld ist nicht nur eine international ausgebildete und vielseitig vernetzte Alumna aus den Gründerjahren unserer Hochschule, sondern vor allem eine kluge, ernsthafte und zugleich innovative Wissenschaftlerin habilitiert worden. Möge ihre Nachdenklichkeit, ihr Wissensdurst, ihre Kollegialität und nicht zuletzt ihr Engagement für die Bucerius Law School für viele Ansporn und Vorbild sein!“

Seit Gründung der Bucerius Law School im Jahr 2000 wurden siebzehn Habilitationen betreut. Weitere Informationen zur Habilitationsmöglichkeit finden Interessierte auf der Webseite der Bucerius Law School oder bei Frau Astrid Powl.

Text

Arne Lemke

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