Häufig gestellte Fragen: Warum hat die Bucerius Law School keinen N.C.?

Erfahre den ausschlaggebenden Grund, warum die Bucerius Law School auf einen Numerus Clausus verzichtet.

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Du kannst dich an der Bucerius Law School mit jeder Abiturnote bewerben (oder zu erwartenden Abiturnote, falls dir dein Abizeugnis am 15. Mai noch nicht vorliegt). Wenn du deine Bewerbung vollständig einreichst, wirst du entsprechend auf jeden Fall zum schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen, wir machen keine Vorauswahl anhand der Abiturnoten.

Warum machen wir das so? Wir sind der Meinung, dass eine Abiturnote nur bedingte Aussagekraft darüber hat, ob du gut für ein bestimmtes Studienfach geeignet bist. Die bundesweiten Abbrecherzahlen unterstützen diese These: Obwohl Jura an vielen juristischen Fakultäten einen N.C. hat, liegt die Abbrecherquote in diesem Studiengang immer noch bei fast 25 Prozent. 

Statt eines N.C. musst du an der Bucerius Law School ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren absolvieren. Hierbei wird deine Eignung für das Jurastudium getestet (schriftlich) und deine sozialen und kommunikativen Kompetenzen (mündlich).

"Für ein erfolgreiches Jurastudium ist eine ausgeprägte Lernfähigkeit wichtig. Die Studierenden müssen sich viel Wissen aneignen. Dafür brauchen sie neben Motivation und Durchhaltevermögen vor allem sehr gute kognitive Fähigkeiten, die im schriftlichen Test erfasst werden", erklärt Dr. Kristine Heilmann von der ITB Consulting GmbH. Sie hat das Auswahlverfahren mitentwickelt und steht der Bucerius Law School beratend zur Seite. "Jura hat sehr viel mit logischem, schlussfolgerndem Denken zu tun. Dies wird im Test mit verschiedenen Aufgabentypen geprüft und ist die Voraussetzung, um später juristische Gedankengebäude durchdringen zu können."

Mit diesem Auswahlverfahren sind wir sehr erfolgreich: Die Abbrecherquote an der Bucerius Law School liegt im Schnitt unter 5 Prozent. Und auch vom Ergebnis her gesehen spricht alles für ein solches Auswahlverfahren: Keine/r unserer Studierenden fällt durch das Staatsexamen. Im Gegenteil: Rund 80 Prozent erreichen ein Prädikatsexamen, wesentlich mehr als im Bundesdurchschnitt. An der Bucerius Law School stellt sich dir also nicht die Frage, ob du das Staatsexamen schaffst, sondern wie du es schaffst.

Ein weiterer Vorteil: Wenn du erfolgreich im Auswahlverfahren bist, kannst du dir sicher sein, die richtigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Jurastudium (und für die Bucerius Law School) mitzubringen. 

Wer sich ein prima Abitur erarbeitet hat, für den war die Mühe nicht umsonst. Die Note wird zu einem Drittel im schriftlichen Teil verrechnet. Was helfen und weiterbringen kann. Denn wer ein gutes Testergebnis erhält, ist für den mündlichen Teil zugelassen.

Und selbst diejenigen, die im mündlichen Auswahlverfahren nicht durchgekommen sind, können mit sich zufrieden sein, resümiert Dr. Kristine Heilmann: "Nach einem erfolgreichen schriftlichen Test hat jeder die Bestätigung, für das Fach geeignet zu sein. Man könnte woanders studieren oder es im zweiten Anlauf nochmal an der Bucerius Law School probieren."


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