Interdisziplinäres Seminar Zum Medizin(straf-)recht

Begleitet durch Expert*innen wie Frank Ulrich Montgomery setzen sich 40 Studierende der Medizin- und Rechtswissenschaft mit dem Medizinrecht auseinander

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Unter Leitung von Professor Dr. iur. Karsten Gaede konnten zu Beginn des Herbsttrimesters 2021 nunmehr zum siebten Mal insgesamt 21 Studierende der Bucerius Law School Seminararbeiten über praxisrelevante und herausfordernde Themen des Medizinrechts anfertigen.

Innerhalb der Veranstaltungsreihe wurden die aus den Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse mit Studierenden der Asklepios Medical School Hamburg und des Universitätsklinikums Eppendorf geteilt und diskutiert. Der studentische Diskurs, der die Notwendigkeit eines fortwährenden Austauschs der beiden Fachrichtungen aufzeigte, profitierte dabei von verschiedenen Gästen der medizinischen sowie rechtlichen Praxis und Forschung.

Veranstaltungsauftakt mit Professor Sperhake

Den Auftakt der fünf Seminarabende an der Bucerius Law School machte Professor Dr. med. Jan Sperhake, Oberarzt am Rechtsmedizinischen Institut des UKE, der in seinem Vortrag Einblicke in die Berufswelt von Rechtsmediziner*innen und Patholog*innen gewährte. Anschließend wurden die kriminologisch interessanten Fragestellungen der Zulässigkeit von Amtsobduktionen sowie der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht beim Missbrauch von Kindern adressiert und mit Professor Sperhake diskutiert.

Impfkampagnen und das Gesundheitswesen im medizinrechtlichen Kontext

Die zweite Abendveranstaltung widmete sich den aktuellen juristischen Problemen der derzeitigen Impfkampagne, indem die Verfassungsmäßigkeit der Vergabe knapper Impfstoffe sowie die Pönalisierung der Entwendung lebenswichtiger Impfstoffe und Medikamente thematisiert wurden.

Es folgte ein facettenreicher dritter Seminarabend. Neben den Lehren, die aus dem Fall Niels N. innerhalb von Krankenhäusern zu ziehen sind, wurden die Korruption im Gesundheitswesen sowie die sog. Masernpartys strafrechtlich analysiert. Der Präsident der Ärztekammer Hamburg Dr. med. Pedram Emami sowie der Hamburger Oberstaatsanwalt Jürgen Aßmann konnten durch ihre Fachexpertise der Diskussion Praxisnähe und Tiefe verleihen.

Ein Abend mit Professor Montgomery

Am vierten Seminarabend hatten die Studierenden die Chance, mit Professor Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, dem Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer und Vorstandsvorsitzenden des Weltärztebundes sowie des Standing Committee of European Doctors (CPME), zu diskutieren. Gemeinsam wurde versucht, die Grenzen und Reichweite fahrlässigen Handelns im Behandlungsalltag auszuloten.

Professor Dr. Montgomery hob hervor, dass angehenden Ärzt*innen nicht ihre mangelnde Berufserfahrung zur Last gelegt werden könne. In der anschließenden Diskussion zum hinreichenden Patient*innenschutz bei der Behandlung durch Heilpraktiker*innen waren sich die Teilnehmenden hinsichtlich des Novellierungsbedarfs der einschlägigen Regularien einig. Die zu beschreitenden konkreten Wege wurden hingegen intensiv diskutiert.

Zuletzt: Das Fortpflanzungsrecht

Am letzten Abend befasste sich das Plenum mit fortpflanzungsrechtlichen Fragen wie dem Reformbedarf im Embryonenschutzgesetz oder Schwangerschaftsabbrüchen, begleitet von Professor Dr. med. Dominique Singer vom Zentrum für Geburtshilfe, Kinder und Jugendmedizin des UKE sowie Dr. iur. Holke-Leonie Doench, stellv. Geschäftsleiterin des Bereichs Recht am UKE.

Abschlussveranstaltung in der Asklepios Medical School

Den gebührenden Abschluss fand das Seminar innerhalb einer eintägigen Blockveranstaltung auf dem Campus der Asklepios Medical School in St. Georg. Hier wurde gemeinsam mit Professor Dr. Dr. med. Christian Weber, dem Ärztlichen Direktor der Asklepios Klinik Wandsbek sowie Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin, diskutiert.

Das Themenspektrum reichte von Grundsatzfragen wie dem Einsatz von Big Data im Gesundheitswesen, Medikamententests an besonders schutzwürdigen Personen über die Reichweite von Patient*innenrechten am Lebensende bis hin zu Fragen der Arzthaftung und der Neuregelungen der Sterbehilfe. Abgerundet wurde die Blockveranstaltung mit einem Vortrag zur Triage-Entscheidung, die nach Ansicht Professor Webers eine unterschätzte reale Bedeutung im klinischen Alltag einnehme.

Text

John Heidemann LL.M. oec., wissenschaftlicher Mitarbeiter IMR

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