Jäger des gestohlenen Schatzes – oder: die Reform der Vermögensabschöpfung

Am 11. Oktober 2016 fand an der Bucerius Law School eine Fachtagung zur anstehenden Reform der Vermögensabschöpfung statt.

Rund 160 Teilnehmer aus dem gesamten Spektrum der „Abschöpfungsszene“ (Staatsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Wissenschaftler, Finanzermittler) folgten der Einladung von Prof. Dr. Thomas Rönnau, die im März 2016 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angestoßene große Reform des Abschöpfungsrechts mit namhaften Referenten aus Wissenschaft und Praxis zu diskutieren.

Nach Grußworten von Frau Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki (Präsidentin der Bucerius Law School), Herrn Senator der Justiz Dr. Till Steffen, Otmar Kury (Strafverteidiger und Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg) sowie Prof. Dr. Thomas Rönnau präsentierten zu Beginn der Veranstaltung die geistigen Urheber des Referenten- und (mittlerweile) Regierungsentwurfs, Dr. Matthias Korte (Ministerialdirigent) und Marcus Köhler (OStA beim GBA), die Kerngedanken des Reformvorhabens. Vor dem Einstieg in die Diskussion hörten die Teilnehmer dann drei Impulsreferate zu Änderungen im materiellen Einziehungsrecht. Prof. Dr. Thomas Rönnau behandelte im ersten Vortrag kritisch vor allem die Neugestaltung des Bruttoprinzips. Im Anschluss brandmarkte RiOLG Dr. Axel Burghart das vorgeschlagene Modell für die Abschöpfung von Vermögen unbekannter Herkunft als verfassungswidrig. Dem widersprach Prof. Dr. Frank Meyer in seinem Beitrag: Das Instrument sei mit Vorsicht zu genießen, Deutschland dürfe aber nicht in einer „rechtsstaatlichen Behaglichkeit“ verharren, sondern müsse Chancen zur Effektivierung der Abschöpfung ausloten. Kein Wunder, dass darauf – unter der Moderation von Otmar Kury – eine lebhafte Diskussion zwischen Referenten und Gästen entstand, die vor allem um die sachgerechte Einhegung des Bruttoprinzips und Beweiserleichterungen bei der Abschöpfung kreiste.

Der zweite Block der Veranstaltung war dem Prozessrecht gewidmet. Folker Bittmann (Ltd.OStA) zeigte zunächst aus Sicht eines Staatsanwalts die Probleme auf, die bei der avisierten Verzahnung von Abschöpfungs- und Insolvenzrecht entstehen. Rechtsanwältin Dr. Gina Greeve machte in ihrem Vortrag rechtsstaatliche Schwachstellen im geplanten Sicherstellungsrecht aus. OStAin beim GBA Dr. Sonja Heine rundete den prozessualen Teil mit einer Kritik an der bald möglichen Trennung von Einziehungs- und Strafverfahren ab. Die anschließende Diskussion wusste der Moderator, Eberhart Kempf (Strafverteidiger), durch kluge Fragen anzuheizen. Am Ende der Veranstaltung wagte Prof. Dr. Martin Heger nach einem kurzen Resümee einen Ausblick auf die Zukunft des Abschöpfungsrechts.

Am Ende der Tagung wurde es noch einmal feierlich. Dr. Oliver Sahan und Prof. Dr. Thomas Rönnau überreichten erstmalig den von der Kanzlei Roxin Rechtsanwälte LLP gestifteten Preis für die beste Promotion im Wirtschaftsstrafrecht an der Bucerius Law School im Jahr 2016. Preisträgerin ist Frau Thea Christine Bauer, deren mit der Höchstnote bewertete Arbeit zum Thema „Die Neureglung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers. Ein Vorschlag de lege ferenda zur Erfassung der strafwürdigen und strafbedürftigen Konstellationen von beruflichem Fehlverhalten des Jahresabschlussprüfers“ überzeugen konnte.

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