Jan-Philipp Redder schließt Promotionsverfahren ab

Jan-Philipp Redder legt Arbeit über den verfassungsrechtlichen Schutz von Whistleblowern vor

Am 14. März 2019 konnte Jan-Philipp Redder mit einem Vortrag zu dem Thema "Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) im bewaffneten Konflikt" und anschließender wissenschaftlicher Aussprache seine Promotion erfolgreich abschließen.

In seinem Vortrag erörterte Redder die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verletzt, wenn in einem bewaffneten Konflikt bei einem gegen den militärischen Gegner gerichteten Militärschlag unbeteiligte Zivilisten zu Tode kommen. Hierbei wurde insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz mit einbezogen.

In seiner Dissertation mit dem Titel "Der verfassungsrechtliche Schutz von Whistleblowern" untersucht Redder umfassend, inwiefern "Whistleblowing" aus verfassungsrechtlicher Perspektive zulässig ist. Gegenstand der Untersuchung ist vor allem die Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ein Recht oder sogar eine Pflicht zum internen und externen Whistleblowing im privaten und öffentlichen Sektor besteht.

Redder studierte Jura an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und arbeitete anschließend dissertationsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht I – Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht bei Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer.

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