LARG-Seminar: Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Seminar der Law and AI Research Group (LARG) zur Schnittstelle zwischen KI und Datenschutz.

Forschung & Fakultät |

Die LARG hat zu Austausch und Diskussion in die Bucerius Law School eingeladen: Thema des Seminars war die Schnittstelle „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“. Die LARG gibt PostDocs und Promovierenden, die im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) und Recht forschen, die Möglichkeit, sich über spezifische Fragen auszutauschen. Im Rahmen von Workshops und Seminaren werden Themen behandelt, die häufig mit konkreten Forschungsprojekten der Mitglieder zusammenhängen. Organisiert wurde das Seminar von der Leiterin der LARG, Dr. Sophie Burchardi sowie Charlotte Schindler und Jula Mächler. 
 

Vorträge aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive 

Nach Begrüßung durch die Organisatorinnen und dem Schirmherr der Gruppe, Professor Dr. Christoph Kumpan, begann das Seminar mit einer technischen Einführung in die Datennutzung im Rahmen künstlicher Intelligenz durch Dominic Hinz von der DERMALOG GmbH aus Hamburg. Die Einführung hat sich gezielt an Jurist:innen gerichtet und den Blick der Teilnehmenden auf die technischen Grundlagen der Datennutzung bei KI geschärft. Im Anschluss stellte Professor Dr. Kristin Pfeffer, Professorin für Öffentliches Recht, Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht an der Hochschule der Akademie der Polizei, die datenschutzrechtlichen Herausforderungen „Algorithmic Policing" vor.

Dr. Kristof Meding, Referent LfDI Baden-Württemberg schilderte die Sicht der Datenschutzaufsicht auf KI-bezogene Sachverhalte und berichtete, welche rechtlichen Hürden spezifisch in diesen Situationen bestehen. Abgerundet wurde der Nachmittag durch einen Vortrag von Martin Lose, Senior Associate im Bereich Technology & Data bei der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg. Herr Lose präsentierte an Beispielen aus seiner anwaltlichen Praxis, die Relevanz des Datenschutzrechts bei der Beratung von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die im Bereich KI tätig sind. 

Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen und diese im Plenum zu diskutieren. Es entstanden lebhafte Diskussionen, die von den Konturen des KI-Begriffs im Allgemeinen über Fragen der Regulierung von Trainingsdatensätzen für Hochrisiko KI-Systeme bis hin zur Frage nach der Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Arbeitsrecht reichten. 

KI in Gesichtserkennungssoftware und Bewerbungsverfahren

Auch zwei Mitglieder der LARG – Jula Mächler und Charlotte Schindler – stellten im Rahmen ihrer jeweiligen Vorträge Teilaspekte aus ihren Dissertationen zur Schnittstelle zwischen KI und Datenschutzrecht vor. Jula Mächler berichtete, in welchem Rahmen Daten bei Entwicklung und Einsatz von Gesichtserkennungssoftware eine Rolle spielen.

Charlotte Schindler widmete sich der Frage, welche datenschutzrechtlichen Hürden zu nehmen sind, wenn im Rahmen von Auswahlentscheidungen im Bewerbungsverfahren KI eingesetzt wird. Die anschließenden Diskussionsrunden baten sowohl den Teilnehmenden als auch den Vortragenden die wertvolle Möglichkeit, Feedback sowie Denkanstöße aus der Praxis zu erhalten und eigene Ideen auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen.

Die lebhaften Diskussionen wurden bei einem gemeinsamen Abendessen fortgesetzt. Hier bestand die Möglichkeit in lockerem Rahmen das Gespräch mit den Vortragenden oder anderen LARG-Mitgliedern zu suchen und Kontakte zu knüpfen.
Die Organisatorinnen und die LARG danken dem interdisziplinären Programm für rechtswissenschaftliche Forschung an der Bucerius Law School für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung, ohne die das Seminar nicht möglich gewesen wäre.

Text

Jula Mächler

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Hamburg