Law-Clinic-Fall des Monats

Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.

Forschung & Fakultät |

Die fünfundfünfzig Jahre alte Ratsuchende ist vor fünfzehn Jahren mit ihren zwei Kindern aus Argentinien nach Deutschland ausgewandert. Seit über fünf Jahren ist sie bei einem Betreuungsheim in Hamburg angestellt und wird dort als Reinigungskraft eingesetzt.

Aufgrund von chronischen Schulterschmerzen kann die Ratsuchende seit einiger Zeit keine körperlich anstrengende Arbeit mehr verrichten. Dennoch nahm der Arbeitgeber bei der Arbeitseinteilung keine Rücksicht darauf. Auch ihre Bereitschaft, an einer Umschulung für eine andere Beschäftigung im Betreuungsheim teilzunehmen, ignorierte der Arbeitgeber.

Mithilfe einer studentischen Dolmetscherin wurden mit der Ratsuchenden verschiedene Handlungsoptionen erörtert. Als der einfachste und vielversprechendste Weg stellte sich der Gang zum Integrationsamt heraus. Dort kann die Ratsuchende einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. auf Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung stellen. Bereits mit Antragsstellung genießt sie bis zur Entscheidung einen Sonderkündigungsschutz. Darüber hinaus hätte sie im Falle der Antragsbewilligung einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Aufgrund einiger Beschäftigungsalternativen in dem Betreuungsheim, in die sich die Ratsuchende einarbeiten könnte und die sie gerne ausüben würde, ist ein solcher Anspruch nicht ausgeschlossen.

Falls sich im Zuge der Antragsstellung oder der Anspruchserhebung weitere Probleme ergeben, wird die Beratung durch die Law Clinic fortgesetzt.

Text

Chantal Lingani, Lisa-Kristin Eilers, Paula Ciré (Studierende)

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