Lunchtime Lecture: "Majestätsbeleidigung – Kotau vor dem Sultan?"

Seit der Moderator Jan Böhmermann in seiner Sendung Neo-Magazin Royale das "Schmähgedicht" über Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen hat, ist die deutsche und internationale Presse in Aufruhr.

Böhmermann hatte einen Text verlesen, in dem der türkische Präsident in übler Form verunglimpft wurde. Dabei wies er zwar wiederholt darauf hin, dass diese Art der Schmähkritik in Deutschland verboten sei.

Erdoğan erstattete gegen Böhmermann dennoch Anzeige wegen Beleidigung gem. § 185 StGB. Zudem beantragte er die Verfolgung gem. § 103 StGB. Dieser sogenannte "Schah-Paragraf" ermöglicht es ausländischen Staatsoberhäuptern, gegen Beleidigungen gesondert vorzugehen.

Die Bundesregierung erteilte die nötige Ermächtigung zur Strafverfolgung: Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. Gleichzeitig stellte Bundeskanzlerin Merkel in Aussicht, dass § 103 StGB noch in dieser Legislaturperiode aufgehoben werden solle.

Prof. Dr. Karsten Gaede ist der Einladung der Studierenden des Schwerpunktbereiches Wirtschaftsstrafrecht der Bucerius Law School gefolgt, zu diesem hochaktuellen Thema eine Lunchtime Lecture unter dem Titel "Majestätsbeleidigung – Kotau vor dem Sultan?" zu halten.

Mit Blick auf die begrenzte Dauer der Veranstaltung wird um Pünktlichkeit gebeten.

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