Matthias Leymann schließt Promotionsverfahren ab

Matthias Leymann schließt sein Promotionsverfahren nach Vorlage einer interdisziplinär informierten Arbeit zu „Rebounds im Klimarecht“ ab.

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Hintergrund ist das seit Jahrzehnten beobachtbare Phänomen, dass der Energieverbrauch trotz stetiger Energieeffizienzsteigerungen nur langsam sinkt. Obwohl mittlerweile weitestgehend anerkannt ist, dass sich selbst Klimaneutralität nur mit einem deutlich niedrigeren Energieverbrauch erreichen lässt, wird dieses Phänomen – so die Hypothese der Arbeit – im Klimarecht nach wie vor nur unzureichend verarbeitet. In den Nachbarwissenschaften finden sich dagegen unterschiedliche Konzepte, mithilfe derer man unter dem Begriff des „Rebounds“ vereint zu ergründen sucht, warum Energieeffizienzsteigerungen die angestrebten Energieeinsparungen im Ablauf der Geschichte kaum einmal herbeizuführen vermochten.

Um die Arbeitshypothese überprüfen zu können, wird das in diesen Konzepten gespeicherte Wissen für die Rechtswissenschaft anschlussfähig gemacht. Davon ausgehend untersucht die Arbeit, wie sich Rebounds im Klimarecht auszuwirken drohen, ob das Klimarecht Rebounds womöglich sogar hervorrufen soll, warum Rebounds im Klimarecht weiterhin nur unzureichend verarbeitet werden und wie sich Rebounds im Klimarecht wirksam eindämmen ließen. Dazu stellt die Arbeit auch „Green Growth“ und „Degrowth“ als zwei gegenläufige Strategien zur Bewältigung der Klimakrise mitsamt ihren Folgen vor. Namentlich das ungebrochene Hoffen auf „Green Growth“, wie es nicht zuletzt auch dem „European Green Deal“ zugrunde liegt, wird dabei als eine Hauptursache für das Auftreten von Rebounds ausgemacht.

Als Referenzgebiet dient die Wärmewende im Wohngebäudesektor, die sich hierfür insofern als besonders geeignet erweist, als in Deutschland über ein Drittel des Endenergieverbrauchs auf Raumwärme und Warmwasser entfällt und Energieeinsparungen im Wohngebäudesektor dem-entsprechend dringend benötigt werden.
Die Arbeit wurde von Professor Dr. Michael Fehling betreut. Zweitgutachter war Professor Dr. Christian Ernst.

 

Mündliche Promotionsprüfung zum Asylrecht

Anlässlich der mündlichen Prüfung hielt Matthias Leymann einen Vortrag über „Frauen als ‚bestimmte soziale Gruppe‘ in der Asylrechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte“. Den Vortrag erörterte er mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, Professor Dr. Florian Faust (Vorsitzender), Professor Dr. Michael Fehling und Professor Dr. Felix Hanschmann.

 

Zur Person

Matthias Leymann wurde in Bottrop geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Er war von 2018 bis 2023 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung bei Professor Dr. Michael Fehling und ist seit Dezember 2022 Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

 

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Matthias Leymann

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