Philipp Koch legt Arbeit über "Naming and Shaming im Kapitalmarktrecht" vor

Philipp Koch schließt Promotionsverfahren ab

Am 17. Mai 2018 hat Philipp Koch, Absolvent der Bucerius Law School (Jg. 2003), sein Promotionsverfahren zu "Naming and Shaming im Kapitalmarktrecht" erfolgreich abgeschlossen. Die Dissertation versucht zu belegen, dass das Naming and Shaming, also die Veröffentlichung von (Rechts-)Verstößen einer Person und den gegebenenfalls deshalb gegen sie ergangenen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde, entgegen dem in Deutschland herrschenden Verständnis eine repressive Sanktion ist. Daraus würden sich weitreichende Konsequenzen, etwa im Hinblick auf die Beachtung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung, ergeben.

Das Promotionsvorhaben geht zurück auf die Mitarbeit von Koch an einem Forschungsprojekt zum europäischen Kapitalmarktrecht unter der Leitung von Professor Dr. Rüdiger Veil, in dessen Rahmen Koch bei Forschungsaufenthalten in Madrid und Paris mit den Unterschieden zwischen den nationalen Sanktionskulturen konfrontiert wurde. Die Dissertation ist daraufhin weitgehend während der Lehrstuhltätigkeit von Koch bei Veil, der die Arbeit auch betreut hat, entstanden. Das Zweitgutachten fertigte Professor Dr. Christian Bumke an. 

Gegenstand der mündlichen Prüfung waren "Security Tokens aus gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Perspektive". Security Tokens sind digitale Einheiten auf Grundlage der Blockchain-Technologie, die – so die These – als Fortentwicklung der physischen Verbriefung durch Wertpapiere zu begreifen sind.

Mehr erfahren über Promotion und Habilitation an der Bucerius Law School.

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