Susanna Roßbach schließt Promotionsverfahren ab

Dissertation zum Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern erfolgreich verteidigt.

Forschung & Fakultät |

Wie entscheidet sich, welches Geschlecht eine Person rechtlich hat? Kann ein einmal zugeordnetes Geschlecht später korrigiert werden? Und welche Rolle spielt der Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern dabei?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Dissertation von Susanna Roßbach. Anhand von drei Rechtsentwicklungen zeichnet die intradisziplinäre Arbeit die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Geschlechtseintrags in den Personenstandsregistern nach. Sowohl Roßbachs Doktormutter Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki als auch Prof. Felix Hanschmann als Zweitgutachter bewerteten die Arbeit mit „summa cum laude“.

Mündliche Prüfung

Das Promotionsverfahren hat Susanna Roßbach am 17. Juni 2024 nun erfolgreich abgeschlossen. Der im Rahmen der mündlichen Prüfung gehaltene Vortrag setzte sich kritisch mit dem namensrechtlichen Grundsatz der Namenskontinuität auseinander. Dem Prüfungsausschuss gehörten neben Roßbachs Doktormutter auch Prof. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Henrieke von Scheliha an.

Wie geht es weiter?

Auch für die Zeit nach der Promotion gibt es schon konkrete Pläne: Roßbach ist Prof. Anne Röthel von der Jungiusstraße in den Mittelweg gefolgt und arbeitet nun als wissenschaftliche Referentin in der neuen familienrechtlichen Arbeitsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Sie wird sich zu einem privatrechtlichen Thema habilitieren.

Zur Person

Susanna Roßbach studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg und absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Von 2020 bis 2023 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhl für Rechtsvergleichung.

 

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Susanna Roßbach

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