Verleihung des Promotionspreises 2020 an Dr. Tim Maciejewski

Maciejewski erhält den Promotionspreis der Bucerius Law School für eine Arbeit an der laut Jury „die Steuerrechtswissenschaft in Zukunft nicht vorbeikommt“

Forschung & Fakultät |

Für seine Dissertation mit dem Titel "Nichtanwendungsgesetze - Eine verfassungsrechtliche Verortung zwischen Rechtskontinuität, Gewaltenteilung, Rechtsschutzgebot und Rückwirkungsverbot" wurde Dr. Tim Maciejewski, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht, mit dem Promotionspreis 2020 ausgezeichnet. Der Preis wird jährlich für herausragende rechtswissenschaftliche Promotionen an der Bucerius Law School verliehen und ist großzügig von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert.

Besondere verfassungsrechtliche Grundlagenarbeit

Maciejewskis Dissertation greift den andauernden steuerrechtlichen Diskurs um rückwirkende Nichtanwendungsgesetze auf und zeichnet sich nach Ansicht der Preisjury besonders durch die verfassungsrechtliche Grundlagenarbeit aus, die das bisherige Forschungsgespräch auf ein deutlich höheres Niveau gehoben habe. Juryvorsitzender Prof. Dr. Christian Bumke begründet die Auszeichnung: „Die Steuerrechtswissenschaft wird künftig nicht an der Arbeit von Tim Maciejewski vorbeikommen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Untersuchung sehr wertvolle Impulse für das Verständnis zentraler Grundsätze unserer Verfassung.“

Die Arbeit wurde betreut von Professorin Dr. Birgit Weitemeyer, Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Bucerius Law School. Zweitgutachter war Professor Dr. Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität. Der Preisträger dankt der Jury für die Auszeichnung und der stiftenden Kanzlei für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Bucerius Law School.

Text

Charlotte von Fallois

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