Zukunft Klimawandel – Das globale Klima

Auftaktveranstaltung zur öffentlichen Ringvorlesung des ZSP, in der naturwissenschaftliche Erkenntnisse mit rechtlichen Aspekten verknüpft werden

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Was können wir tun, um den Klimawandel zu verhindern? Und wer ist überhaupt in der Pflicht etwas zu tun? Diskutiert wurden diese Fragen am 06. Oktober 2021 von Professor Dr. Hermann Held und Dr. Phillipp Overkamp unter Moderation von Anna Nyfeler. Der Diskurs war Auftaktveranstaltung zur Ringvorlesung „Zukunft Klimawandel: Herausforderungen einer vorhersehbaren Krise“.

Professor Held besetzt die Forschungsstelle Nachhaltige Umweltentwicklung der Universität Hamburg. Diese wurde vom diesjährigen Nobelpreisträger Klaus Hasselmann ins Leben gerufen. Dr. Overkamp ist Lehrbeauftragter der Bucerius Law School für Klimaschutzrecht und Anna Nyfeler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Rechtsvergleichung der Bucerius Law School.

Was können wir tun?

Professor Held begann mit einer Analyse der aktuellen Klimasituation und möglichen Szenarien wie sich das Klima in Zukunft verändern könnte. Dabei stellte er fest, dass der Meeresspiegel im Gegensatz zur mittleren Temperatur nur wenig Aussagekraft besitzt. Denn der Meeresspiegel reagiert nur mit deutlicher Verzögerung auf die aktuellen Klimaveränderungen. Professor Held geht davon aus, dass uns drastische Anstiege der Meere als Folge aktueller Klimabelastung erst in einigen Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten, widerfahren werden.

Zwei-Grad-Klimaziel bedeutet nur ein Prozent Konsumverlust!

Das Zwei-Grad-Ziel sei heute noch erreichbar. Und das mit nur einem Prozent Konsumverlust! Auch der umstrittene Ausstieg aus der Atomkraft würde die Kosten des Zwei-Grad-Ziels nur um fünf bis zehn Prozent steigern. In diesen Wert sind bisher unbestimmbare Kosten der Atomkraft, wie Endlagerung, jedoch noch gar nicht eingerechnet. Faktisch ist der Kostenanstieg somit wohl noch geringer.

Trittbrettfahrer-Effekt hält Klimaschutz auf

Problematisch sehen sowohl Prof. Held als auch Dr. Overkamp den sogenannten Trittbrettfahrer-Effekt. Wer etwas gegen den Klimawandel tut, dem entstehen Kosten. Aber indem der Klimawandel nur global gebremst werden kann, ergibt sich daraus kein unmittelbarer Nutzen für den Einzelnen. 

Auch das Pariser Klimaabkommen sei nicht die ultimative Lösung dieses Problems. Denn das Abkommen enthält zwar ein Ziel, aber nicht den Weg dorthin. Es bleibt Sache der einzelnen Nationen zu bestimmen, wie sie sich dabei einbringen.

Deutschland hat Vorbildfunktion

Klimaschutz ist grundsätzlich erstmal international. Das wechselseitige Vertrauen in das Klimaabkommen muss aber vor allem durch Proaktivität gestärkt werden. Indem das Bundesverfassungsgericht bei seiner Klimaentscheidung dieses Jahr auf nationaler Ebene auch internationales Recht berücksichtigt, könnte eine Vorbildfunktion für andere Länder entstanden sein. Ob und wie andere Rechtssysteme es dem Bundesverfassungsgericht nachmachen wird die Zukunft zeigen.

Text

Arne Lemke

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Hamburg