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Jura not alone – Die Law Clinic in Zeiten der Corona-Krise

Corona hat die Welt zwar noch fest im Griff, doch die Probleme unserer Mandant:innen hören natürlich nicht auf, zu existieren. Fristen laufen weiter, Gerichtstermine rücken näher. Wie gut also, dass dank moderner Technik, aber vor allem dank des Engagements unserer Anwält:innen und studentischen Rechtsberater:innen Rechtsberatungen auch im Video-Chat weiterlaufen können. Bereits mehr als 45 Ratsuchende konnten so ohne Ansteckungsgefahr aus dem heimischen Wohnzimmer heraus rechtlich beraten werden.

Menschen haben aufgrund der Pandemie nicht nur mit rechtlichen Problemen zu kämpfen. Da ganze Bevölkerungsgruppen insbesondere unter den sozialen Folgen leiden, hat das Law-Clinic-Team auf insgesamt 25 soziale Aktionen aufmerksam gemacht, die das Leben im Lockdown besser machen wollen: Ob Briefeschreiben an einsame ältere Menschen, Unterstützung beim Homeschooling oder Einkaufen für Risikogruppenangehörige, in Hamburg findet auch jetzt, wo die Fallzahlen sinken, jede:r noch die passende Möglichkeit, sich zu engagieren. Alle Posts und Projekte finden sich auf unserem Instagram-Account und der Facebookseite der Bucerius Law School.
 

In der Rubrik "Fall des Trimesters" möchte Ihnen die Law Clinic an der Bucerius Law School einen Einblick in die Tätigkeiten der Legal Adviser im Rahmen der Pro Bono Rechtsberatungen geben. Im Anschluss an eine kurze Vorstellung des Sachverhalts werden wir Ihnen den Verlauf der Beratung sowie einige Eindrücke der studentischen Rechtsberater*Innen schildern.

Fall des Trimesters

Spätestens seit 2015 ist Migration ein allgegenwärtiges Thema in Deutschland. Dass der Wechsel des Lebensmittelpunkts bereits eine große, persönliche Herausforderung darstellt, kann man sich vielleicht noch vorstellen. Wie schlimm es aber sein muss, noch dazu von seiner Familie getrennt zu werden, will man sich nicht vorstellen. Viele Behördengänge und notwendige Formalitäten werden zu Hindernissen, die den Familiennachzug in weite Ferne rücken. Um diese Hürden zu nehmen, wandte sich unser Mandant an die Law Clinic. 

In der Rubrik „Fall des Trimesters“ möchte Ihnen die Law Clinic an der Bucerius Law School einen Einblick in die Tätigkeiten der Legal Adviser im Rahmen der Pro Bono Rechtsberatungen geben.

Unser Mandant gehörte in Masar-e Scharif, einem Distrikt in Afghanistan, zu den Ortskräften der Deutschen Bundeswehr. Er ist verheiratet und galt aufgrund seiner Tätigkeit in Afghanistan für die Ortskräfte als „vor Ort gefährdet“. Über die Bundeswehr wurde er deshalb nach Deutschland gebracht; seine Ehefrau musste er in Kabul zurücklassen. Durch seinem Aufenthalt in Deutschland verfügte er als Auszubildender über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG, die bis Ende 2020 gültig ist. Ein solcher Aufenthaltstitel wird erteilt, wenn eine Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen geboten erscheint.  

Zunächst hielt es unser Mandant für besser, seine Frau erst nach Deutschland nachzuholen, wenn er selbst vor Ort Fuß gefasst hätte. Zum Verhängnis wurde ihm allerdings, dass er – wider besseres Wissen – nicht begriff, dass die Frist von sechs Monaten für den Umzug, die in einem Merkblatt der Bundeswehr vermerkt war, auch für seine Frau galt. 

Infolge des Verstreichens der Frist hatten die beiden einen Visumsantrag für die Ehefrau gestellt. Der Visumsantrag wurde jedoch mit Verweis auf § 29 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (Lebensunterhalt nicht gesichert, kein humanitärer oder völkerrechtlicher Grund) abgelehnt. Für unseren Klienten stellte sich daher die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, seine Ehefrau zu ihm nach Deutschland nachzuholen. 

In der Beratung übernahmen unsere studentischen Rechtsberater*innen die Sachverhaltsauswertung sowie die Protokollführung. Zudem betrieben sie im Vorfeld Recherche, um die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten vorab einzugrenzen. 

Während der Beratung ergaben sich drei Optionen zur Lösung des Problems: 

  1. Eine Kontaktaufnahme mit dem Innenministerium mit der Bitte, eine Verlängerung der Aufnahmezusage zu gewähren.

  2. Eine Verpflichtungserklärung des Arbeitsgebers, das benötigte Mindesteinkommen (circa 1.300 € brutto) zu zahlen, sodass der Lebensunterhalt des Mandanten gesichert wäre und er seine Frau nachholen könnte. Faktisch müsste der Arbeitgeber nur zahlen, wenn der Mandant in finanzielle Schwierigkeiten geriet. 

  3. Eine Bürgschaft gegenüber der Ausländerbehörde. 

Die Erfolgschance für die Optionen (1) und (3) wurden von dem beratenden Anwalt als sehr niedrig eingestuft. Möglichkeit (2) bot eine geringe, aber noch realistische Aussicht auf Erfolg.  

Schon im Vorhinein konnte eine Klage von Anwalt und den studentischen Rechtsberater*innen ausgeschlossen werden, da das Verfahren über den Aufenthalt des Mandanten und den Nachzug seiner Frau formal ordnungsgemäß ablief und mithin keine Fehler gemacht wurden, bei denen man hätte ansetzen können.  

Würde der Mandant eingebürgert werden, so könnte er selbstverständlich seine Frau nachholen. Sollten alle anderen Optionen scheitern, müsste es also darum gehen, den Einbürgerungsprozess zu beschleunigen.  

Die beiden Rechtsberater*innen waren sich im Anschluss an die Beratung darüber einig, dass sie sechs Monate für den Umzug und das Neueingliedern als sehr knapp empfanden, sodass sie die Bindung der Zusage an eine Frist als fragwürdig erachteten. 

Wie der Fall für unseren Mandanten und seine Ehefrau ausging, ist uns leider nicht bekannt. Es ist ganz abhängig vom Einzelfall, ob die beratenden Anwält*innen oder die Rechtsberater*innen mitbekommen, ob die empfohlenen Maßnahmen Erfolg haben.

Studentische Rechtsberater*innen: Katharina Künne und Lucas Mayr

Fall des Trimesters im November 2019

Vielerorts wird behauptet, dass sich die Arbeitsbedingungen in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau befänden: Immerhin gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, die die maximale Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen begrenzen, einen Mindestlohn festschreiben und besondere Schutzvorschriften für (werdende) Mütter vorsehen.

Wer jedoch in der Law Clinic einmal einen Fall im Arbeitsrecht begleitet hat, weiß, dass dies nur die halbe Wahrheit ist: Die Praxis beweist eindrucksvoll, dass gerade für Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnsektor „Recht haben“ nicht das Gleiche ist wie „Recht bekommen“. Dass es aber manchmal schon mit geringem Aufwand möglich ist, Arbeitnehmer*innen zu ihren Rechten zu verhelfen, konnten unsere studentischen Rechtsberater*innen in diesem Fall des Trimesters erleben.

Vermittelt über die Sozialberatungsstelle Arbeit & Leben bat unsere Mandantin im März 2019 erstmalig um rechtlichen Beistand. Sie hatte bereits seit Dezember 2018 für ein Leiharbeitsunternehmen gearbeitet, das sie als Lagerarbeiterin in verschiedenen Partner-Unternehmen einsetzte. Im Gegenzug für ihre 40-Stunden Woche sollte sie laut Arbeitsvertrag monatlich 1.600 € erhalten.

Die Realität sah jedoch anders aus: Unsere Mandantin erhielt, obwohl sie ihren Verpflichtungen wie vereinbart nachkam, niemals die volle Vergütung und in manchen Monaten gar kein Geld. Im März 2019 schuldete ihr das Leiharbeitsunternehmen auf diese Weise etwa 3.000 € - dabei durfte sie weder Urlaub nehmen noch krankheitsbedingt fehlen. Als sie schließlich ihr Geld forderte, erklärte man ihr telefonisch, dass sie „nun gar nicht mehr kommen müsse“ und ihr „hiermit gekündigt“ sei. Nahezu hoffnungslos erzählte unsere Mandantin in der Beratung, dass sie nun ihre Miete nicht zahlen könne und fürchte, ihre Wohnung zu verlieren.

Gemeinsam mit dem beratenden Anwalt entschieden unsere studentischen Rechtsberater*innen, eine Klage vorzubereiten und vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Denn abgesehen von den ausstehenden Lohnforderungen fiel ihnen an diesem Fall noch etwas auf: Die Kündigung war unwirksam, da die Kündigung eines Arbeitsvertrages (gemäß § 623 BGB) nur schriftlich – und sicherlich nicht (nur) per Telefon – erfolgen kann.

Das Leiharbeitsunternehmen versuchte daraufhin, den Gerichtstermin hinauszuzögern und unsere Mandantin auf diese Weise zum Aufgeben zu bewegen. Das Team blieb jedoch hartnäckig und konnte den Gerichtstermin im September 2019 endlich wahrnehmen. Dort schlug der Anwalt der Gegenseite vor, sich auf die Hälfte der Summe, etwa 1.500 €, zu einigen.

Dabei hatte er jedoch Eines nicht bedacht: Weil die mündliche Kündigung unwirksam war, bestand das Arbeitsverhältnis fort. Da das Unternehmen aber bereits am Telefon klargestellt hatte, auf die Arbeit unserer Mandantin verzichten zu wollen, hatte unsere Mandantin nach Ansicht des Gerichts weiterhin Anspruch auf die Vergütung für jeden Monat bis zu dem Gerichtstermin, obwohl sie in dieser Zeit nicht arbeitete. Das waren insgesamt fast 10.000 €. Am Ende gab der gegnerische Anwalt nach und die beiden Parteien einigten sich auf einen Vergleich.

Unsere Mandantin hatte mit einem so positiven Ausgang nicht gerechnet: Vor lauter Dankbarkeit erklärte sie, endlich wieder ihre Miete zahlen und ihren Kindern ein paar Geschenke machen zu können.

Für unsere studentischen Rechtsberater*innen war dieser Fall ein Beweis dafür, dass sich Engagement und – vor allem – ein wenig Hartnäckigkeit auszahlen kann. Gerade im Arbeitsrecht gibt es viele Gesetze, die Arbeitnehmer*innen schützen sollen. Doch dieser Schutz kann und wird die Bedürftigen nur erreichen, wenn er auch durchgesetzt wird. Und wenn dies mithilfe der Law Clinic gelingt, gibt es sowohl den Mandant*innen als auch dem Team der Law Clinic ein gutes Gefühl.

Studentische Rechtsberater*innen: Sophie Balling und Lennart Stock

Fall des Trimesters im März 2019

Ein zwölfjähriges Mädchen fasst all ihren Mut zusammen und macht sich auf den Weg zur Polizei. Weshalb? Sie macht das, was ihre Mutter sich nicht getraut hat; sie zeigt ihren eigenen Vater wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrer Mutter an.

"Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt", so das Bundesministerium für Familie. Was für weitreichende Folgen ein solches Schicksal für die betroffenen Familien haben kann, wurde unseren studentischen RechtsberaterInnen im diesigen "Fall des Trimesters" bewusst.

In der Rubrik "Fall des Trimesters" möchte Ihnen die Law Clinic an der Bucerius Law School einen Einblick in die Tätigkeiten der Legal Adviser im Rahmen der Pro Bono Rechtsberatungen geben. Im Anschluss an eine kurze Vorstellung des Sachverhalts werden wir Ihnen den Verlauf der Beratung, sowie einige Eindrücke der studentischen RechtsberaterInnen schildern.

Im November 2017 legte die Tochter unserer Mandantin der Polizei offen, dass ihre Mutter zu Hause körperliche Gewalt durch ihren Ehemann erfuhr. Außerdem schilderte das junge Mädchen, dass sie selbst psychischer Gewalt durch ihren Vater ausgesetzt sei.
Unsere Mandantin stritt die obengenannten Schilderungen der eigenen Tochter bei der Polizei mit der Begründung ab, ihre Tochter wolle Problemen zu Hause aus dem Weg zu gehen und deshalb eine Ingewahrsamnahme durch das Jugendamt initiieren.

Infolgedessen wurden die drei Kinder in Pflegeschaft genommen. Um das Sorgerecht für ihre Kinder zurückzuerlangen, reichte unsere Mandantin fristgerecht eine Stellungnahme beim Jugendamt ein und bat nun die Law Clinic um Beistand für die bevorstehende Anhörung.

In Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren äußerte unsere Mandantin die Befürchtung, ihre Tochter würde bei ihren Aussagen vor Gericht lügen, um von zu Hause wegzukommen. Im gleichen Zuge beteuerte sie jedoch ein gutes Verhältnis zu ihren Kindern zu haben, deren Wille, zu ihr zurückzukommen, davon abhinge, ob sie sich von ihrem Ehemann trenne und ausziehe.

In der Beratung wurde unsere Mandantin darauf hingewiesen, dass es in der Anhörung insbesondere um die Wohnsituation gehen werde. Bis dato hatte die Familie zu fünft in einer Einzimmerwohnung gelebt. Der beratende Anwalt signalisierte, dass es unwahrscheinlich sei, dass das Jugendamt der Mutter ihr alleiniges Sorgerecht unter diesen Voraussetzungen zurückgebe. Vielmehr gab er ihr auf den Weg, dass die Chancen besser stünden, wenn sie sich sowohl trennen, als auch ausziehen würde.
Trotz der terminlichen Verhinderung des beratenden Anwalts konnte dem Wunsch der Mandantin, zur Anhörung begleitet zu werden, dank des Law Clinic Netzwerks nachgekommen werden.

Die Beratung wurde von einer der beiden Legal Adviser gedolmetscht. Im Nachgang äußerten sie, dass es prägend gewesen sei, zu erfahren, wie schwer Sprachbarrieren wiegen könne. Diese Sprachbarrieren wirken sich auf die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, insbesondere hinsichtlich einzuhaltender Fristen immens aus. Beide waren froh, ihrer Mandantin eine Anwältin zur Seite stellen zu können, die sogar im Rahmen der Gerichtsverhandlung Beistand leisten konnte. Ferner äußerten sie, dass der hohe Stellenwert von Kindern für Mütter und Familien den Fall zu einem sehr besonderen gemacht habe.

Studentische RechtsberaterInnen: Katharina Klünker und Victoria Groenewold

Fall des Trimesters im Januar 2019

Das richtige Reiseziel finden, den Koffer packen, das Bahnticket buchen – wer heute in den Urlaub fährt, hat eine Menge zu bedenken. Dazu gehört auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Doch was ist zu tun, wenn diese nach einer kostspieligen Behandlung im Ausland nicht zahlt?

Unser Ratsuchender Christian leidet unter einer chronischen Nervenerkrankung. Während einer Afrikareise wurde deshalb eine Behandlung notwendig, die Kosten in Höhe von 1.200 Euro verursachte. Glücklicherweise hatte er – auf Empfehlung seiner gesetzlichen Krankenkasse – drei Jahre zuvor eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, der er Quittungen und Behandlungsnachweise bald übersandte. Anders als erwartet, weigerte sich die Versicherung jedoch, die Kosten zu erstatten. Christian habe seine chronische Erkrankung bei Vertragsschluss nicht angegeben, so die Begründung. Die Versicherung sei deshalb nicht verpflichtet, die Kosten der Behandlung, die schließlich im Zusammenhang mit seiner chronischen Vorerkrankung stehe, zu ersetzen. Christian hatte von der Notwendigkeit dieser Angabe nicht gewusst. Laut Versicherung solle er nun auf den Kosten – immerhin 1.200 Euro – sitzen bleiben.

Für unsere Legal Adviser schien die Situation verdreht: „1.200 Euro sind viel Geld! Es ist ungerecht, dass Christian trotz seiner Versicherung allein zahlen muss.“ Dennoch erschien Ihnen die rechtliche Lage eindeutig: Christian habe einen Versicherungsvertrag unterschrieben, in dem ein solcher Fall klar geregelt sei; diese Behandlung sei nicht abgedeckt.

Nach einem Beratungsgespräch in der Law Clinic bewertete unsere Sozialrechtsanwältin die Situation jedoch wie folgt: Die gesetzliche Krankenversicherung unseres Mandanten hatte ihm zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung geraten, ihn aber bei Vertragsabschluss (unzureichend!) beraten. Mangels ausreichender Aufklärung über Konditionen und vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten war Christians Fehler unvermeidbar. Die Legal Adviser und die Anwältin setzten daraufhin ein Schreiben auf, in dem die Auslandskrankenversicherung wegen der Fehlberatung zur Kostenübernahme aufgefordert wurde.
Und tatsächlich: Nur wenige Tage später überwies die Auslandskrankenversicherung den geforderten Betrag.

Alle Infos zum MOVE-Moot

Weitere Informationen finden Sie unter http://move-moot.de

MOVE-Moot zum Migrationsrecht feiert erfolgreiche Premiere.

Organisiert haben ihn Studierende der Universität Hamburg und der Bucerius Law School.

Vor fast genau einem Jahr war die Idee entstanden, das Migrationsrecht durch einen Moot Court ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Obwohl gesellschaftlich heftig diskutiert, spielt es im Studium kaum eine Rolle. In einem gemeinsamen Kraftakt haben es das Team unserer Law Clinic und der Refugee Law Clinic der Universität Hamburg tatsächlich von der Idee bis zur mündlichen Finalverhandlung vor hochkarätigen Berufsrichtern gebracht: Beim ersten bundesweiten Moot Court im Migrations- und Asylrecht traten elf Teams aus sieben deutschen Städten in Hamburg gegeneinander an!

Die Teams mussten in der Schriftsatzphase sowohl die Seite des fiktiven Klägers Ahmad Iraki als auch die Seite des BAMF als Beklagte vorbereiten; für welche Seite die Teams dann in den Vorrunden im Rechtshaus der Universität Hamburg plädierten, wurde ausgelost. Nach starken Pleadings standen die Finalisten fest: Die Teams der Refugee Law Clinic Passau und "Moot to Move" von der Bucerius Law School. Die Mooties durften sich nach den Vorrundenpleadings nicht zurücklehnen: Sie erhielten am Abend noch einen zusätzlichen Schriftsatz, den es bis zum nächsten Morgen durchzuarbeiten und in das Pleading einzubauen galt. Ein Münzwurf von Bundesverwaltungsrichterin Dr. Katharina Harms entschied darüber, wer den Kläger vertreten sollte und wer die Beklagte.

Im Finale am Sonntagvormittag in unserem Moot Court setzte sich schließlich das Law-School-Team knapp gegen die starken Gegner*innen aus Passau durch. Wie Professor Hoffmann-Riem bei der Siegerehrung treffend sagte: Auch wenn auf Beklagtenseite, die das BAMF vertrat, die Argumente einen Hauch stärker waren – das Herz der Juror*innen und Zuschauer*innen war beim Kläger, dem wegen seiner Homosexualität verfolgten Ahmad Iraki.  Die Erstellerin der Fallakte, Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm, war beeindruckt von der Leistung der hochmotivierten Teams in den Pleadings. Sie hatte für den Moot drei ihrer eigenen Fälle gewissermaßen "zusammengeschweißt" und daraus den Sachverhalt erstellt.

Das Gewinnerteam bestand aus Elisabeth Vireau, Abdullah Yüksel, Lukas Meves (alle 2017) und Franziska Adelmann (2015). Ein weiteres Team mit Law-School-Beteiligung erhielt die Auszeichnung für den besten Klägerschriftsatz: Jonas Kurz, Lucas Mayr, Sebastian Schwartz, Valentin Volhard (alle 2017) sowie Leonie Hügemann (Universität Mainz).

Seinem Namen entsprechend wird der MOVE-Moot in den nächsten Jahren durch Deutschland wandern. Der nächste Austragungsort steht bereits fest: Wir freuen uns auf den MOVE 2020 in Gießen!

Text: Bianca Sukrow (Law Clinic)


Hinter den Kulissen

Franziska Adelmann und Elisabeth Vireau aus dem Gewinnerteam des ersten MOVE-Moots erzählen über Herausforderungen und Höhepunkte bei der Teilnahme am Moot Court

Wie war es für euch, sich in das Rechtsgebiet und den Fall einzufinden, wie habt ihr das gemacht?

– Franziska Adelmann: Sich in das Rechtsgebiet Asylrecht einzuarbeiten war an sich eine Herausforderung, da wir noch nie eine richtige Vorlesung zum Thema hatten. Geholfen haben uns für den Einstieg die Folien des Workshops der Law Clinic zum Thema Asylrecht. Um eine Vorstellung vom Verfahren und Aufenthaltstiteln zu bekommen haben wir zur ersten Orientierung auch auf die Website von We.Inform zurückgegriffen. Außerdem haben wir auf beck-online nach Einführungsliteratur gesucht und uns einen Überblick verschafft. Geholfen hat mir vor allem, dass wir uns die Probleme des Falls bereits früh untereinander aufgeteilt haben. Wir konnten dann zu den jeweiligen Punkten einzeln intensiv recherchieren und uns auch Gerichtsentscheidungen anschauen und den anderen unser Thema erklären. Ein besseres Gefühl gegeben hat mir, dass ein nicht unerheblicher Teil der Leistung auch die Sachverhaltsauswertung war. Zudem ist das Asylrecht aus meiner Perspektive ein Rechtsgebiet, in dem man mangels zahlreicher Entscheidungen und vollständig ausgeformter Dogmatik noch viel argumentieren kann, ohne dass es als "falsch" empfunden wird.

– Elisabeth Vireau: Einen gewissen Überblick über das Rechtsgebiet hatte ich schon aufgrund der Kurse der Law Clinic (Ich hatte an dem Workshop und an der Weiterbildungsveranstaltung zum Asylrecht teilgenommen). Die Einarbeitung in den Fall bestand anfangs hauptsächlich aus dem Verstehen des Sachverhalts. Dafür haben wir als Team gemeinsam einen Zeitablauf erstellt. Für das rechtliche Verständnis haben wir dann an vielen Stellen auch die rechtlichen Argumente aufgegriffen, die in der Fallakte schon zu erkennen waren und teilweise in den Briefen des BAMF oder in der Binnenakte thematisiert wurden. Außerdem konnten wir mit dem Wissen aus Verwaltungsrecht AT die einzelnen Argumente besser einordnen. Die Recherche in Bezug auf spezielle Probleme haben wir aufgeteilt und dafür dann hauptsächlich beck-online genutzt.

 

Was waren die Schwierigkeiten?

– Franziska Adelmann: Ich fand tatsächlich, dass es eine Herausforderung war, sich in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, in dem man wenig Gefühl dafür hat, was richtig und was falsch sein könnte. Der Sachverhalt war zudem relativ komplex, so dass man darauf achten musste, alle Aspekte im Schriftsatz unterzubringen. Die größte Herauforderung war für mich aber, herauszufinden, wie man einen anwaltlichen Schriftsatz überhaupt verfasst, da wir hierzu nicht wirklich  Literatur / gute Übersichten finden konnten. Wir haben im Grunde die Tipps von mehreren anderen Mooting-Teams gesammelt und dann versucht, sie möglichst gut umzusetzen. Ob uns das gelungen ist, war aber bis zum Ende schwer einzuschätzen.

– Elisabeth Vireau: Schwierig fand ich vor allem die Frage, ob wir auch wirklich alles Wichtige erfasst haben. Es war nicht auszuschließen, dass wir mangels Überblick über das Rechtsgebiet wichtige Argumente übersehen haben oder Teile des Sachverhalts falsch einordnen. Hier hat es sehr geholfen, in einer Gruppe zu arbeiten und sich gegenseitig bei Unklarheiten fragen zu können. Außerdem war so die Wahrscheinlichkeit geringer, dass wir einen Aspekt alle komplett übersehen.

 

Was habt ihr gelernt/mitgenommen?

– Franziska Adelmann: In jedem Fall habe ich ein besseres Gefühl dafür bekommen, wie anwaltliche Schriftsätze verfasst werden. Natürlich hat der Moot auch dazu geführt, dass man einen besseren Überblick über das Asylrecht hat und auch dazu, dass man sich besser vorstellen kann, wie komplex Fälle im Asylrecht sein können, wie schwer der Nachweis der Erzählungen und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit dieser ist und wie sehr tatsächlich auf den Einzelfall eingegangen werden muss. Immerhin ist es ein Rechtsgebiet, in dem meist über das Schicksal eines Menschen und nahezu dessen kompletten weiteren Lebensverlauf ist. Deutlich wurde auch, wie lange sich Anwälte mit den Fällen und der genauen Sachverhaltsanalyse auseinandersetzen müssen, um dem Asylsuchenden wirklich zu helfen. Zusätzlich zu diesen Schwierigkeiten kommen im Asylrecht Verständigungsprobleme und natürlich auch die psychische Belastung der Geflüchteten erschwerend hinzu. Die Tätigkeit des Anwalts erfasst aus meiner Sicht oft viel mehr, als nur die rechtliche Betreuung des Falls.

– Elisabeth Vireau: Mir hat der Moot auf jeden Fall viel gebracht: Zum einen natürlich ein besseres Verständnis für das Asyl- und Aufenthaltsrecht, zum anderen aber auch in Bezug auf den allgemeinen Ablauf von einem Moot und auf Teamwork. Außerdem hat er eine sehr gute Einsicht gegeben, wie das Rechtsgebiet in der Praxis aussieht und wie sich das auch auf einzelne Menschen auswirkt.

 

Warum habt ihr mitgemacht und warum würdet ihr eine Teilnahme auch an andere empfehlen?

– Franziska Adelmann: Ich habe teilgenommen, weil ich mir schon länger Zeit nehmen wollte, mehr zum Asylrecht zu lernen und es besser zu verstehen. Ich finde das Rechtsgebiet unglaublich interessant und wichtig - gerade auch für die Schicksale einzelner Menschen. Deshalb ist es sehr schade, dass es in keiner Weise Teil des offiziellen Jurastudiums ist.

Außerdem war der MOVE-Moot eine tolle Möglichkeit, um Mooting-Erfahrung zu sammeln. Als neu eingeführter Moot Court hatte man nicht das Gefühl, dem selben Druck ausgesetzt zu sein, wie bei lang etablierten Moot Courts und konnte trotzdem genauso viel mitnehmen. Wer Interesse am Asylrecht und Lust auf Mooting (entweder die Schriftsätze oder die mündliche Verhandlung) hat, dem würde ich eine Teilnahme auf jeden Fall ans Herz legen. Das Organisationsteam hat eine tolle Veranstaltung auf die Beine gestellt und sich viel Mühe gegeben uns immer alle Fragen zu beantworten.

– Elisabeth Vireau: Ich habe mitgemacht, weil ich Lust darauf hatte, an einem Moot teilzunehmen, der vom Arbeitsaufwand her überschaubar ist. Außerdem finde ich das Rechtsgebiet spannend. Besonders interessant war die Möglichkeit, sich in die anwaltliche Perspektive hineinzuversetzen und Schriftsätze im Urteilsstil zu schreiben sowie "vor Gericht" für eine der Seiten zu plädieren. Insgesamt hat mir der Moot großen Spaß gemacht und ich würde jedem die Teilnahme empfehlen! Man nimmt wirklich viel mit, lernt in dem jahrgangsübergreifenden Team tolle Leute kennen und der Aufwand ist gut neben dem Studium zu schaffen.

Teilnahme am Bundeskongress der Refugee Law Clinics Deutschlands

von Laura Epe und Jonas Klein

Eine schöne Tradition ist der jährliche Bundeskongress der Refugee Law Clinics in Deutschland. Auch in diesem Sommer war die Law Clinic an der Bucerius Law School mit Bianca, Laura und Jonas dort vertreten:

In mehreren Open Space-Einheiten hatten wir die Gelegenheit, uns mit anderen Refugee Law Clinics auszutauschen und über Ausbildungskonzepte, Mitgliedermotivation und Datenschutz zu diskutieren.

Als neues Projekt wurde in diesem Jahr unter anderem eine Intranet-App vorgestellt, die allen deutschen Law Clinics frei zur Verfügung gestellt werden soll. Damit können Akten in Zukunft datenschutzgerecht verwaltet und die interne Organisation der Law Clinics digitalisiert werden.

Darüber hinaus erfuhren wir von einem neuen Buchprojekt, das von unseren Kolleg*innen aus der UHH auf die Beine gestellt wurde. In diesem Buch soll es um Ausbildungskonzepte für Law Clinics gehen. Zu diesem Zwecke wurden sämtliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausbildungsprogramme für Beratende zusammengetragen und evaluiert, sodass schließlich sowohl die Autor*innen als auch die Vertreter*innen der anderen Law Clincis neue Ideen für ihre Ausbildungskonzepte gewinnen konnten.

Ein besonderes Highlight war ein Vortrag zum Thema Abschiebehaft: Frank Gockel, der sich eigenständig in diese spezielle Rechtsproblematik eingearbeitet hat und nun seit fast 25 Jahren regelmäßig Fälle bis vor den Bundesgerichtshof bringt, schilderte aus seinen Erfahrungen in der Praxis. Die Abschiebehaft ist auch für Law Clinics interessant, weil auf diesem Gebiet eine „gerichtliche Vertretung“ von Mandant*innen ohne zwei Examina möglich ist. Felix Pekruhn aus Hannover berichtete eindrucksvoll vom Engagement der dortigen Refugee Law Clinic in diesem Bereich.

Außerdem gratulieren wir unserer koordinatorischen Leiterin Bianca Sukrow sehr herzlich, die erfolgreich an den Vorstandswahlen teilgenommen hat und erneut in den Vorstand des Dachverbandes der Refugee Law Clinics Deutschlands gewählt wurde.

Hospitation bei der Beratungsstelle SocialBridge Hamburg

von Jonas Niehaus und Klara Lübbers

Am 26. Juni 2019 besuchten wir als angehende Legal Adviser das Zentrum für Wohnungslose der Diakonie Hamburg und begleiteten dort einige Berater*innen der Beratungsstelle Social Bridge Hamburg, die sich auf die Unterstützung zugewanderter EU-Bürger*innen spezialisiert hat. Von außen wirkte das einstöckige Gebäude in Eimsbüttel zunächst unscheinbar – doch sobald wir eingetreten waren, merkten wir, was dieses Zentrum alles zu bieten hat. Neben einem großen Speisesaal, in dem Obdach- und Wohnungslose für 50 Cent und nicht-wohnungslose Bedürftige für 1,50 Euro zu Mittag essen können, gibt es einen Aufenthaltsraum mit Büchern und Spielen, mehrere Duschen, einen Computerraum, eine kleine Kleiderkammer und sogar ein Behandlungszimmer, in dem sich zu regelmäßigen Sprechzeiten eine Ärztin kostenfrei um ihre Patient*innen kümmert. Im ersten Obergeschoss finden sich außerdem mehrere Büros, in denen Sozialberatungen in insgesamt acht Sprachen angeboten werden. Die Sozialberater*innen der Organisation versuchen den Ratsuchenden hier bei ihrer Orientierung, bei der Vermittlung an Behörden und zu anderen Angeboten des Hilfesystems sowie auch im Umgang mit ganz alltäglichen Problemen unterstützend zur Seite zu stehen. So konnte auch einem zugewanderten Rumänen geholfen werden, der im Laufe seiner Migration nach Deutschland nicht nur Job und Wohnung, sondern auch den Kontakt zu seiner Familie verloren hatte. Erst durch die intensive Recherche einer der Sozialberater*innen vor Ort konnten die aktuelle Adresse und die Kontaktdaten seiner Frau und seiner Tochter in Bulgarien herausgefunden und ihm mitgeteilt werden.

Rückblickend war es besonders beeindruckend, wie freundlich und offen die Menschen im Zentrum für Wohnungslose miteinander umgingen. Während wir durch die Einrichtung geführt wurden, blieben wir an jeder Ecke stehen, weil die Menschen mit uns oder mit Velina, die uns die Einrichtung zeigte, reden wollten. Die junge Sozialarbeiterin schien alle Besucher*innen des Zentrums mit Namen zu kennen und stellte uns einige vor. Viele kommen schon seit Jahren hierher.

Auch wenn das Zentrum für Wohnungslose für niemanden ein neues Zuhause sein kann, so ist es doch ein Ort, an dem jede*r eine warme Mahlzeit, eine heiße Dusche oder auch nur einen gemütlichen Platz zum Lesen finden kann. Es war sehr spannend, hinter die Kulissen schauen zu dürfen und auf so offene, so hilfsbereite Menschen zu treffen, die dort einspringen, wo andere Hilfen versagen. Wir freuen uns darauf, die Arbeit der Diakonie im Rahmen der Law Clinic aus rechtlicher Sicht unterstützen zu können!

Sommer 2020

Portrait von Yalçin Tekinoğlu

In unserer neuen Serie werden wir die Gesichter hinter der Law Clinic vorstellen: Von Sozialberater*innen und Legal Advisern, über die beratenden Anwält*innen bis hin zu unserem Team. Im Zuge dieser Reihe hatten wir die Möglichkeit, den Anwalt Yalçin Tekinoğlu näher kennenzulernen. Neben den Rechtswissenschaften studierte er VWL und Politik und ist heute als Anwalt in Heidelberg und Hamburg tätig. In der Law Clinic berät er gemeinsam mit unseren studentischen Rechtsberater*innen ehrenamtlich Ratsuchende. Das folgende Interview führten Klara Lübbers, Moritz Hahn und Christian Karschau.

Herr Tekinoğlu,neben Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Law Clinic bieten Sie auch kostenlose Rechtsberatungen in Ihrer Kanzlei an – was hat es damit auf sich? Bleibt da finanziell überhaupt noch etwas übrig? 

Noch bevor ich nach Hamburg gekommen bin, gab es eine kostenlose, offene Sprechstunde in meiner Kanzlei in Heidelberg. Ich muss sagen, dass ich mich auf diesen Tag immer besonders gefreut habe – denn da war in der Kanzlei richtig was los. Und als ich die Kanzlei nach einem zweiwöchigen Urlaub wieder öffnete, standen plötzlich 50 Leute vor meiner Tür, die Hilfe brauchten. Ich habe von mittags bis nachts beraten – das war schon etwas Besonderes. Ich mag es einfach lieber, wenn alles ein bisschen lebendiger und nicht bloß „tote Hose“ ist. Ein Termin am Tag ist einfach nichts für mich. 

Häufig hört man das Gerücht, dass im Migrationsrecht als Anwalt oder Anwältin kein Geld zu verdienen sei. Das ist allerdings ein Irrglaube. Denn wer kann so eine Flucht hinter sich bringen? Das sind meistens junge, gesunde, erwachsene Männer. Die sind häufig hier in Deutschland ziemlich „leistungsfähig“: Ich habe kaum Mandanten, die nicht arbeiten oder „auf der faulen Haut liegen“. Natürlich kostet ein asyl- oder ausländerrechtliches Verfahren viel Geld. Doch die Leute wissen, dass in diesem Verfahren viel auf dem Spiel steht und viel erreicht werden kann – sie sind deshalb dazu bereit, fleißig dafür zu arbeiten und können einen gewissen Betrag in monatlichen Raten sehr gut zahlen.   

Und noch einen Vorteil gibt es: Löst man die rechtlichen Probleme des Einen gut, spricht sich das gleich rum! Ich habe vor einiger Zeit einen pakistanischen Mandanten beraten und jetzt das Gefühl, halb Pakistan kommt zu mir in die Kanzlei. 

Herr Tekinoğlu, was schätzen Sie an der Arbeit in der Law Clinic besonders? 

Für mich ist nicht die Begegnung mit den Mandanten das Wesentliche – die habe ich im Alltag häufig –, sondern die Begegnung mit den Studierenden. Es gibt diesen Zauber, den man am Anfang hat und im Alltagsgeschäft manchmal vergisst. Wenn man zum ersten Mal beraten darf, das erste Mal einen „echten“ Mandanten vor sich hat und am Ende des Tages das Gefühl bekommt, irgendwie jemandem geholfen zu haben. Diese Befriedigung und dieses Glück, das man da spürt, das erlebe ich in der Law Clinic eigentlich immer mit den Studierenden. 

Woher nehmen Sie die Energie, was treibt Sie an? 

Die Tätigkeit macht mir unglaublich viel Spaß. Man kann gerade im Ausländerrecht mit ein paar kleinen Handgriffen sehr viel bewegen. Oft habe ich Leute vor mir, die einen abgelehnten Asylbescheid mitbringen oder eine ausländerrechtliche Verfügung, in der sowas steht wie: „Sie sind verpflichtet, innerhalb von einer Woche die Bundesrepublik zu verlassen.“ Und dann sind sie natürlich erstmal geschockt und fühlen sich vor den Kopf gestoßen, aber wenn man sagt: „Ließ mal einen Satz weiter! Da steht: ‚nach rechtskräftigem Abschluss deines Verfahrens‘. Wir werden jetzt Klage einreichen und du bist – allein schon wegen der Verfahrensdauer – für die nächsten drei Jahre sicher.“ Dann sind die Leute überglücklich.  

Klar ist die Kommunikation schwierig – die Leute ziehen um oder tauchen unter, weil sie Angst haben vor der Abschiebung. Dann ist es schwer, wenn man ein Attest braucht oder die neue Anschrift. Aber wenn die Leute das Gefühl haben, dass man sich gut kümmert, passiert so etwas seltener.  

Stichwort Zugangshürden zu Recht: Wo sehen Sie die Bedeutung der Law Clinic, niedrigschwelligen Zugang zu einer Rechtsberatung zu ermöglichen? 

Ich finde, es hat eine sehr große Bedeutung – auch aus Mandantenperspektive gesprochen: Ein Mandant scheut sich ja, obwohl es Möglichkeiten geben würde zu einer kostengünstigen Beratung oder Vertretung zu kommen, weil er denkt: „Wenn ich zum Anwalt gehen, dann kostet das viel Geld.“ Wer zur Law Clinic geht, weiß, dass da Studierende sitzen – die machen das ehrenamtlich und kostenlos. 

Sehen Sie im anwaltlichen Bereich Möglichkeiten, den Zugang zu Recht zu erleichtern? 

Das ist eine schwierige Frage. Vielleicht muss die Anwaltschaft selbst kritischer auf sich schauen und ein bisschen demütiger an den Job rangehen. Ich habe häufig Mandanten, die vorher von einem anderen Anwalt beraten wurden, unzufrieden waren und dann gewechselt sind – das passiert bei mir natürlich auch. Aber häufig erzählen Mandanten mir, dass sie einen Termin vereinbaren wollten und ihr Anwalt plötzlich nicht mehr für sie erreichbar war. Man ist in einer privilegierten Position als Anwalt. Und man muss aufpassen, dass man dabei nicht abhebt und den Mandanten weiterhin auf Augenhöhe begegnet. Mir persönlich liegt es besonders am Herzen, dass man die besonderen Kenntnisse und Befugnisse, die man als Anwalt hat – wie etwa die Möglichkeit, Klage zu erheben oder die Postulationsfähigkeit –, auch für Personengruppen zur Verfügung stellt, denen die anwaltlichen Fähigkeiten sonst nicht zu Teil würden – also pro bono, ohne Vergütung. 

Im Rahmen unserer Recherche sind wir auf Ihren besonderen Kanzleinamen gestoßen: „Dürüst“. Würden Sie uns erklären, was die Bedeutung dahinter ist? 

Als ich hier in Hamburg studiert habe, wollte ich mich journalistisch betätigen. Ich wollte eine türkisch-sprachige Zeitung herausgeben und habe ich mich gefragt, was ein guter Name für eine Zeitung wäre? Und dann bin ich auf dieses Wort gestoßen, „Dürüst“, und für mich hört sich das Wort im Ttürkischen schön an. Es spricht sich gut aus und ist auch orthografisch mit zwei „Ü“ in der Mitte ganz schön. Die Bedeutung dahinter passt auch: Dürüst ist ein sehr weitreichender Begriff. Er bedeutet sowas wie ehrlich, rechtschaffend und vertrauenswürdig. Ins Deutsche übersetzt wird er aber auch mit geradlinig oder mit Rückgrat. Ich würde sagen, der Name ist Programm: Ich habe kaum Mandanten, die denken: „Ich habe Mist gebaut, aber mein Anwalt boxt mich jetzt schon raus“. Wenn solche Leute zu mir kommen, sage ich: „Guck mal, was da draußen an der Tür steht. Ich bin nicht bereit für dich zu lügen oder falsche Beweismittel vorzulegen.“ 

Noch eine Frage zum Abschluss: Was ist Ihr Geheimtipp für das Jurastudium? 

Ich finde, die Studienzeit ist eine sehr besondere Zeit, in der man sich nicht nur fachlich, sondern auch charakterlich und menschlich fortbilden sollte. Es ist eine Zeit, in der man den niedrigschwelligen Zugang zu vielen Angeboten genießt, wie Studienreisen, Vorträgen und anderen extracurricularen Veranstaltungen. Dabei wird man ernstgenommen und kann auch vieles „über den Tellerrand hinaus“ mitnehmen. Als Beispiel: Ich habe während meines Studiums viele Fremdsprachen gelernt – und das für sehr wenig Geld. Diese Möglichkeit habe ich jetzt einfach gar nicht mehr, sei es zeitlich, sei es finanziell. Mein Rat ist es deshalb, die Zeit gut zu nutzen – Jura ist nicht alles.  

Und trotzdem: Ich habe immer gedacht, das erste Staatsexamen ist das Schlimmste, was ich in meinem Leben durchgemacht habe. Aber seit letztem Jahr baue ich ein Haus und weiß jetzt, es gibt noch viel Schlimmeres und viel Schwierigeres als das erste Staatsexamen. 

Vielen Dank für das sehr interessante Gespräch! 

 

Portrait von Nicolas Moumouni

Die Law Clinic an der Bucerius Law School feiert in diesem Jahr ihr siebenjähriges Bestehen. In dieser Zeit ist aus der kleinen Idee einer BLS Studentin und der Berater des Integrationszentrums der Diakonie eine große, gut vernetzte Rechtsberatungsinitiative geworden, die für andere Law Clinics in ganz Deutschland zum Vorbild geworden ist. Das alles wäre ohne den Einsatz vieler engagierter Menschen und der Unterstützung durch die Kooperationspartner der Law Clinic, allen voran die Diakonie Hamburg, nicht möglich gewesen. Nicolas Moumouni hat von Seiten der Diakonie Hamburg die Arbeit der Law Clinic von Anfang an besonders unterstützt und dabei geholfen, die studentische Initiative zu dem zu machen, was sie heute ist. Wie er die Entwicklung der Law Clinic mitverfolgt hat, was seine Aufgaben im Organisationsablauf der Law Clinic sind und was ihm an seiner Arbeit besonders Spaß macht, erzählt er bei einem Kaffee in seinem Büro in Barmbek:

Nicolas Arbeit bei der Diakonie und die Geschichte der Law Clinic sind eng miteinander verknüpft: 2011 begann der studierte Germanist, Anthropologe und Pädagoge als Berater im Integrationszentrum der Diakonie Hamburg zu arbeiten, also im selben Jahr, in dem auch die Grundidee für die Law Clinic geboren wurde. Als dann 2012 die Idee einer Law Clinic Gestalt anzunehmen begann, war es insbesondere Nicolas, der mit den StudentInnen auf die Suche nach Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der Diakonie und ihrer Mitgliedseinrichtungen ging.

Verglichen mit den Anfangstagen hat sich Nicolas Arbeit für die Law Clinic stark verändert. Früher war er noch der einzige Ansprechpartner der Law Clinic in der Diakonie, inzwischen aber arbeitet er mit zwei Kolleginnen, um die Arbeit der Law Clinic innerhalb der Diakonie zu unterstützen und Terminbuchungen mit den SozialberaterInnen der Diakonie zu koordinieren. Auch das geht inzwischen dank Online Terminvergabetool deutlich einfacher als noch in der Anfangsphase der Law Clinic, als Nicolas alle Beratungen und die dazugehörigen Informationen, noch per Hand in eine Excel-Tabelle eintragen und diese wöchentlich an die Law Clinic weiterleiten musste. Das Law Clinic-Team des IZ vermittelt DolmetscherInnen, hält den Kontakt zu den allen beteiligten diakonischen Einrichtungen, klärt und ordnet für ihre KollegInnen bei Bedarf die Probleme nach Rechtsgebieten oder unterstützt einfach bei technischen Schwierigkeiten.

Für Nicolas ist die Law Clinic ganz klar ein wichtiger und einzigartiger Aspekt der Sozialberatungen in der Diakonie: "Es macht uns als Mitarbeiter der Diakonie stolz, die Law Clinic zu haben, ich gebe manchmal gerne auch damit an."

Und auch den Ratsuchenden kann während des Beratungstermins in der Diakonie sehr schnell das positive Gefühl vermittelt werden, dass Hilfe für ihre Rechtsfragen in Sicht ist: "Die Wegbeschreibung zur Law Clinic nenne ich sogar Gutschein, damit die Termine wahrgenommen werden und keine Angst vor bevorstehenden Kosten entsteht", sagt Nicolas. Ein passender Begriff, schließlich bietet die Zusammenarbeit zwischen Diakonie und Law Clinic den Ratsuchenden die einmalige Chance, kostenloser und umfassender rechtlicher Betreuung durch FachanwältInnen und Jurastudierende. Und das Konzept kommt gut an, findet Nicolas: Die Law Clinic schaltet zwar keine Werbung und tut dies bewusst auch nicht. "Aber die Arbeit der Law Clinic macht Werbung für sich!". Denn die KlientInnen erzählen ihre Erfolge weiter und bringen häufig auch noch andere Personen die Beratungen mit, die Hilfe brauchen. So konnten in den letzten Jahren die Beratungszahlen weiter gesteigert werden.

Natürlich können nicht alle Probleme der Ratsuchenden mit einem Besuch in der Law Clinic gelöst werden. Umso schöner findet Nicolas es aber, wenn seine Arbeit und die der Law Clinic einem Menschen doch helfen können, sein Leben umzukrempeln: So hat Nicolas z.B. einmal ein Sozialberatungsgespräch mit einer jungen Frau aus Ghana Beratung geführt, die er einige Zeit später beim Einsteigen in einen Bus als die Busfahrerin wiedererkannt hat.

Seine Arbeit in der Diakonie macht ihm wegen Erlebnissen wie diesen auch noch nach beinahe acht Jahre als Sozialberater Spaß - und wenn seine KlientInnen rechtliche Probleme haben, die sich in einem Sozialberatungstermin allein nicht lösen lassen, zieht er gerne seinen Joker aus dem Ärmel - die Law Clinic.

 

Gesichter der Law Clinic

Portrait von Nicolas Moumouni, Diakonie Hamburg

Die Law Clinic an der Bucerius Law School feiert in diesem Jahr ihr siebenjähriges Bestehen. In dieser Zeit ist aus der kleinen Idee einer BLS Studentin und der Berater des Integrationszentrums der Diakonie eine große, gut vernetzte Rechtsberatungsinitiative geworden, die für andere Law Clinics in ganz Deutschland zum Vorbild geworden ist. Das alles wäre ohne den Einsatz vieler engagierter Menschen und der Unterstützung durch die Kooperationspartner der Law Clinic, allen voran die Diakonie Hamburg, nicht möglich gewesen. Nicolas Moumouni hat von Seiten der Diakonie Hamburg die Arbeit der Law Clinic von Anfang an besonders unterstützt und dabei geholfen, die studentische Initiative zu dem zu machen, was sie heute ist. Wie er die Entwicklung der Law Clinic mitverfolgt hat, was seine Aufgaben im Organisationsablauf der Law Clinic sind und was ihm an seiner Arbeit besonders Spaß macht, erzählt er bei einem Kaffee in seinem Büro in Barmbek:

Nicolas Arbeit bei der Diakonie und die Geschichte der Law Clinic sind eng miteinander verknüpft: 2011 begann der studierte Germanist, Anthropologe und Pädagoge als Berater im Integrationszentrum der Diakonie Hamburg zu arbeiten, also im selben Jahr, in dem auch die Grundidee für die Law Clinic geboren wurde. Als dann 2012 die Idee einer Law Clinic Gestalt anzunehmen begann, war es insbesondere Nicolas, der mit den StudentInnen auf die Suche nach Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der Diakonie und ihrer Mitgliedseinrichtungen ging.

Verglichen mit den Anfangstagen hat sich Nicolas Arbeit für die Law Clinic stark verändert. Früher war er noch der einzige Ansprechpartner der Law Clinic in der Diakonie, inzwischen aber arbeitet er mit zwei Kolleginnen, um die Arbeit der Law Clinic innerhalb der Diakonie zu unterstützen und Terminbuchungen mit den SozialberaterInnen der Diakonie zu koordinieren. Auch das geht inzwischen dank Online Terminvergabetool deutlich einfacher als noch in der Anfangsphase der Law Clinic, als Nicolas alle Beratungen und die dazugehörigen Informationen, noch per Hand in eine Excel-Tabelle eintragen und diese wöchentlich an die Law Clinic weiterleiten musste. Das Law Clinic-Team des IZ vermittelt DolmetscherInnen, hält den Kontakt zu den allen beteiligten diakonischen Einrichtungen, klärt und ordnet für ihre KollegInnen bei Bedarf die Probleme nach Rechtsgebieten oder unterstützt einfach bei technischen Schwierigkeiten.

Für Nicolas ist die Law Clinic ganz klar ein wichtiger und einzigartiger Aspekt der Sozialberatungen in der Diakonie: "Es macht uns als Mitarbeiter der Diakonie stolz, die Law Clinic zu haben, ich gebe manchmal gerne auch damit an."

Und auch den Ratsuchenden kann während des Beratungstermins in der Diakonie sehr schnell das positive Gefühl vermittelt werden, dass Hilfe für ihre Rechtsfragen in Sicht ist: "Die Wegbeschreibung zur Law Clinic nenne ich sogar Gutschein, damit die Termine wahrgenommen werden und keine Angst vor bevorstehenden Kosten entsteht", sagt Nicolas. Ein passender Begriff, schließlich bietet die Zusammenarbeit zwischen Diakonie und Law Clinic den Ratsuchenden die einmalige Chance, kostenloser und umfassender rechtlicher Betreuung durch FachanwältInnen und Jurastudierende. Und das Konzept kommt gut an, findet Nicolas: Die Law Clinic schaltet zwar keine Werbung und tut dies bewusst auch nicht. "Aber die Arbeit der Law Clinic macht Werbung für sich!". Denn die KlientInnen erzählen ihre Erfolge weiter und bringen häufig auch noch andere Personen die Beratungen mit, die Hilfe brauchen. So konnten in den letzten Jahren die Beratungszahlen weiter gesteigert werden.

Natürlich können nicht alle Probleme der Ratsuchenden mit einem Besuch in der Law Clinic gelöst werden. Umso schöner findet Nicolas es aber, wenn seine Arbeit und die der Law Clinic einem Menschen doch helfen können, sein Leben umzukrempeln: So hat Nicolas z.B. einmal ein Sozialberatungsgespräch mit einer jungen Frau aus Ghana Beratung geführt, die er einige Zeit später beim Einsteigen in einen Bus als die Busfahrerin wiedererkannt hat.

Seine Arbeit in der Diakonie macht ihm wegen Erlebnissen wie diesen auch noch nach beinahe acht Jahre als Sozialberater Spaß - und wenn seine KlientInnen rechtliche Probleme haben, die sich in einem Sozialberatungstermin allein nicht lösen lassen, zieht er gerne seinen Joker aus dem Ärmel - die Law Clinic.

Teamwochenende in Zebelin

Für das Team der Law Clinic ist das Jahr 2020 mit einem großen Highlight gestartet. Das letzte Januarwochenende verbrachten die Mitglieder des Organisationsteams gemeinsam mit Dr. Bianca Sukrow in einem Tagungshaus im niedersächsischem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Von dort aus wurde das kommende Jahr gemeinsam geplant, neue Ideen gebrainstormt und anstehende Veranstaltungen organisiert. Auch wurden neue Ziele abgesteckt: Wie können die Abläufe in der Law Clinic noch reibungsloser gestaltet werden? Welche Projeke sollen auf die Beine gestellt werden? Und was erwartet Team und studentische Rechtsberater*innen im kommenden Jahr 2020?

Außerdem trafen unsere neuen Teammitglieder erstmals auf die Mitglieder des Jahrgangs 2017, die - frisch aus dem Ausland zurückgekehrt - von ihren Erfahrungen des letzten Trimesters berichteten. In einem Open Space Arbeitsformat arbeiteten sie die neuen Teammitglieder in ihre Ressorts ein und lernten sich gegenseitig kennen.

Voll neuer Ideen und ausgearbeiteter Pläne startete das Organisationsteam dann zurück in den Hochschulalltag!

Die neue Ausbildungsrunde für die Legal Adviser hat begonnen

Es ist wieder so weit: seit vergangenem Wochenende bilden wir, die Law Clinic an der Bucerius Law School, einen neuen Schwung Legal Adviser aus. Als gar nicht so einfach stellte sich die Vergabe der Ausbildungsplätze heraus, da erfreulicherweise eine ganze Menge an Bewerbungen bei uns eingingen. Nun freuen wir uns umso mehr auf die kommenden Wochen, die den TeilnehmerInnen neben praktischen Fertigkeiten in der Beratungstätigkeit Einblicke in das Sozialrecht, Familienrecht und Ausländerrecht gewähren sollen. Ein gelungener Auftakt war bereits das Einführungswochenende Mitte Mai, bei dem sich die TeilnehmerInnen bereits in Simulationen als Legal Adviser erproben konnten und wichtige Tipps zur Bewältigung schwieriger Beratungssituationen auf den Weg bekamen! Bei Bier und Pizza konnte sich im Anschluss dann auch zur Genüge in der Jahrgangsübergreifenden Gruppe kennengelernt werden.

Wir freuen uns auf die kommenden Veranstaltungen, den frischen Wind im Team und das große Interesse an der Unterstützung der Law Clinic!

Mit Keks & Co

Neben kompromisslosen Klageschriften, vielseitigen Verträgen und raffinierten Rechtsberatungen ging im letzten Trimester vor allem eines über die Tische der Law Clinic: Kekse!

Ein guter Moment, um herauszufinden, welche Kekssorten bei der Lösung rechtlicher Probleme am besten hilft – und vielleicht ein prima Tipp für die nächste Klausurenphase?

Beratung

Gesellschaftliche Relevanz

Lehrveranstaltungen

Team und Projektpartner

Förderverein

Hamburg