Welche Bedeutung hat die Abiturnote für das Auswahlverfahren?

Die Bucerius Law School hat keinen N.C., d.h. deine Abiturnote bzw. der Notendurchchnitt der letzten drei Zeugnisse vor deinem Abitur ist für die Zulassung zum Auswahlverfahren nicht von Bedeutung.

Da wir die Abiturleistungen aber berücksichtigen wollen, wird die Note bei der Auswertung des schriftlichen Auswahlverfahrens zu einem Drittel mit eingerechnet. Deine Note zählt also, aber sie ist kein Ein- oder Ausschlusskriterium.

Bei der Gesamtauswertung zählen die Leistungen im mündlichen Auswahlverfahren 80 Prozent, die des schriftlichen Auswahlverfahrens 20 Prozent. Am Ende ist die Abiturnote also zu rund 7 Prozent für dein Gesamtergebnis ausschlaggebend.

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren

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Hamburg