Werden Wartesemester berücksichtigt?


Wartesemester werden bei der Bewerbung an der Bucerius Law School nicht berücksichtigt.

Es hat also keinerlei Auswirkungen auf das Auswahlverfahren, ob du bereits studiert hast oder wieviel Zeit zwischen deinem Abitur und deiner Bewerbung vergangen ist.
 

Hinweis bei juristischem Vorstudium

Du hast zuvor Jura oder einen rechtswissenschaftlichen Studiengang an einer deutschen Hochschule studiert? Dann kannst du dich nur dann bewerben, wenn die Studienzeit zu Studienbeginn an der Bucerius Law School zwei Semester nicht übersteigt.

Weitere Informationen zum Thema juristisches Vorstudium findest du in unserem Merkblatt zum Vorstudium (PDF).

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren

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Hamburg