Staatsexamen

Der erste Schritt zum Volljuristen

Das Studium an der Bucerius Law School bereitet in erster Linie auf die Erste Prüfung, das erste juristische Staatsexamen, vor. Das Erste Staatsexamen, auch Erste Prüfung genannt, ist eine Voraussetzung für die Ausübung volljuristischer Berufe in Deutschland.

Die Erste Prüfung ist in die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung gegliedert. Die Gesamtnote setzt sich zu 30 Prozent aus der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 Prozent aus der Staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.

Das Studienprogramm und die Studienordnung an der Bucerius Law School richten sich nach der maßgeblichen staatlichen Vorgabe, die für die Ablegung der Ersten Prüfung ausschlaggebend ist, nämlich dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG).

Wusstest du schon...

...dass Studierende der Bucerius Law School fast immer einen Freiversuch fürs Erste Staatsexamen haben? Diesen sog. "Freischuss" gibt es nur für Studierende, die ihr Studium besonders schnell absolviert haben. Ist man mit dem Ergebnis der ersten Prüfung nicht zufrieden, kann man das Examen wiederholen. Am Ende gilt der bessere Versuch.

Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als Teil des Staatsexamens

Im zehnten Trimester legen die Studierenden im gewählten Schwerpunkt die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ab, den ersten Teil der Ersten Prüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung hat bestanden, wer im gewählten Schwerpunktbereich bis zum Ende des Schwerpunktstudiums an Lehrveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 19 Trimesterwochenstunden teilgenommen und zwei der drei Prüfungsteile (Klausur, mündliche Prüfung und Seminar) der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert und darin eine Gesamtleistung von mindestens vier Punkten erbracht hat.

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung gliedert sich in sechs Klausuren aus dem Pflichtfachbereich und eine mündliche Prüfung. Die Erste Prüfung hat bestanden, wer die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat.

Weitere Informationen über die Erste Prüfung erhältst du auch auf den Seiten des Hamburger Justizprüfungsamtes...

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