4. Medizinstrafrechtsabend

4. Medizinstrafrechtsabend
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Palliativmedizin und Sterbefasten – Strafbare Suizidförderung? – von medstra, WisteV und des Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises Medizinstrafrecht der Bucerius Law School

Der 4. Medizinstrafrechtsabend greift in diesem Jahr die streit- befangenen strafrechtlichen Schranken auf, die der vor nun rund drei Jahren geschaffene Tatbestand der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) der Palliativmedizin setzt. Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie weit der Tatbestand Mediziner auch fernab der vor allem ins Fadenkreuz genommenen Sterbehilfevereine mit Strafe bedroht.

Ist der Tatbestand als verfassungskonform zu beurteilen? Lässt sich das zentrale Merkmal der Geschäftsmäßigkeit tatsächlich im Sinne einer weitgehenden und sicheren Freistellung der Palliativmedizin einschränkend interpretieren? Und wie ist ein palliativ begleitetes und organisiertes Sterbefasten aus der Warte des § 217 StGB zu bewerten? Vor allem zu diesen Fragen will der Abend Erkenntnisse gewinnen.

Die Veranstaltung ist Teil der Aktivitäten des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School, das den Austausch zwischen Medizinern, Juristen und weiteren Berufsgruppen des Gesundheitswesens fördern will. Die Tagung richtet sich entsprechend zugleich an die unmittelbaren Akteure des Gesundheitswesens. Während der Veranstaltung wird voraussichtlich der Roxin-Preis verliehen werden, der für die beste (wirtschafts-)strafrechtliche Promotion an der Bucerius Law School jährlich vergeben wird.

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