6. Medizinstrafrechtsabend: Realität und Zukunft der aktiven Sterbehilfe in Deutschland
![6. Medizinstrafrechtsabend: Realität und Zukunft der aktiven Sterbehilfe in Deutschland](/fileadmin/_processed_/0/5/csm_20200512_Medstraabend616x9_053544619e.jpg)
10. November 2020
Zoom
Die Veranstaltung ist zugleich die Herbsttagung des IMR. Anmeldeschluss: 3.11.2020
Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Veranstaltung von medstra, WisteV und des Instituts für Medizinrecht der Bucerius Law School
Programm
Der zwischenzeitlich verschobene 6. Medizinstrafrechtsabend wird nun im Herbst im Rückblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB die in Deutschland grundsätzlich pönalisierte und oft als besonders anstößig betrachtete aktive Sterbehilfe aufgreifen. Auch vor dem Hintergrund der anerkannten indirekten Sterbehilfe und des aktiven Behandlungsabbruch sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts will die Kurztagung hinterfragen, ob und inwiefern in Zukunft eine weitere Begrenzung insbesondere des § 216 StGB erforderlich und überzeugend ist. Die Tagung wird vom WisteV-Arbeitskreis Medizinstrafrecht, dem Institut für Medizinrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises der Bucerius Law School und von der medstra veranstaltet. Die Veranstaltung ist zugleich die Herbsttagung des IMR.
18.00 – 18.10 Uhr
Begrüßung und Einleitung: Aktive Sterbehilfe – in Deutschland?
Prof. Dr. iur. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht,
Lehrstuhl Strafrecht II, Redaktion medstra
18.10 – 18.30 Uhr
Die indirekte Sterbehilfe und der aktiv vollzogene Behandlungsabbruch in der medizinischen Praxis
Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Universität Bonn, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
18.30 – 19.10 Uhr
Reichweite und Legitimation des Verbots der aktiven Sterbehilfe vor dem Hintergrund rechtsvergleichender Erkenntnisse
Prof. Dr. iur. Henning Rosenau, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht, IWZ Medizin – Ethik – Recht, Martin-Luther-Universität Halle
19.10 – 19.40 Uhr
Diskussion – Moderation Prof. Dr. iur. Michael Lindemann, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Universität Bielefeld, Redaktion medstra
19.40 – 20.10 Uhr
Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung der Selbsttötung – ein gescheiterter Ausweg?
Wiss. Mit. Dr. Franziska Huber, Geschäftsführerin des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Augsburg
20.10 Uhr – 20.30 Uhr
Diskussion – Moderation und Abschluss: RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht, Sprecher des Arbeitskreises Medizinstrafrecht der WisteV, Tsambikakis Rechtsanwälte, Köln, Redaktion medstra
Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung bis zum 3.11.2020 wird gebeten.
Zur Anmeldung
Rückfragen: katja.arnold(at)law-school.de. Es wird eine Fachanwaltsbescheinigung gem. § 15 FAO über voraussichtlich zweieinhalb Stunden ausgestellt. Ein Fortbildungsnachweis der Ärztekammer Hamburg wird beantragt werden.
NEWSLETTER
Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.