8. Medizinstrafrechtsabend: Die Rolle der Krankenkassen im Strafverfahren

8. Medizinstrafrechtsabend: Die Rolle der Krankenkassen im Strafverfahren
22. November 2022
17:00 - 20:15 Uhr
Helmut Schmidt Auditorium

In medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist mit den insbesondere Gesetzlichen Krankenkassen vielfach ein Akteur eingebunden, der den Verlauf von Ermittlung und Hauptverhandlung prägen kann. Der 8. Medizinstrafrechtsabend wird sich in mehreren Themenkreisen der Verfahrensteilhabe und der Bedeutung der Krankenkassen widmen.

Mit:

• RA Dr. Jürgen Mosler (Leiter des Fachbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Nordwest, Dortmund)

Dr. Stephan Meseke, LL.M. (Leiter des Stabsbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beim GKV-Spitzenverband, Berlin)

• GenStA a.d. Prof. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer, Bremen

• LOStA Richard Findl (ZKG Nürnberg-Erlangen, Mitherausgeber medstra)

• RA Dr. Karolina Kessler (Tsambikakis Rechtsanwälte, Köln)

• RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis (Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht, Sprecher des Arbeitskreises Medizinstrafrecht der WisteV, Tsambikakis Rechtsanwälte, Redaktion medstra, Köln)

Prof. Dr. Michael Lindemann (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Universität Bielefeld, Redaktion medstra)

Prof. Dr. Karsten Gaede (Lehrstuhl für dt., europ. und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Bucerius Law School, Hamburg)

Der 8. Medizinstrafrechtsabend, veranstaltet vom WisteV-Arbeitskreis Medizinstrafrecht, von der medstra, dem Institut für Medizinrecht (IMR) sowie dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis der Bucerius Law School, widmet sich der Rolle der Krankenkassen im Strafverfahren. Auch in Kooperation mit der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und dem GKV-Spitzenverband, wird die Tagung in mehreren Themenkreisen die Verfahrensteilhabe und Bedeutung der Krankenkassen beleuchten.

Prof. Dr. Karsten Gaede eröffnet die Tagung und leitet mit einem Vortrag zu zusätzlichen Sanktionen und Beteiligten im Medizinwirtschaftsstrafrecht ein. Anschließend spricht RA Dr. Jürgen Mosler zu der Rechtsstellung und den Pflichten der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen. Daran schließt eine Diskussion an, die von Dr. Stephan Meseke, LL.M. geleitet wird. Sodann trägt GenStA a.d. Prof. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer zur Vermögensabschöpfung im Gesundheitswesen vor. Den ersten Block der Veranstaltung schließt eine Diskussion unter der Moderation von LOStA Richard Findl ab. Nach einer Erfrischungspause erläutert RA Dr. Karolina Kessler die Rechtsstellung der Krankenkasse unter Einbeziehung der Akteneinsicht und Auskünfte. RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis beleuchtet in seinem daran anschließenden Vortrag die Verteidigung mit und gegen Krankenkassen. Die Abschlussdiskussion wird Prof. Dr. Michael Lindemann leiten.

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Diskussion bei einem kleinen Imbiss und einem Glas Wein fortzusetzen. Die Veranstalter würden sich darüber freuen, wenn möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Möglichkeit nutzen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird eine Teilnahmebescheinigung über voraussichtlich zweieinhalb Stunden ausgestellt. Ein Fortbildungsnachweis der Ärztekammer Hamburg wird beantragt.

Um Anmeldung bis zum 16.11.2022 wird gebeten. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an katja.arnold(at)law-school.de.

Zurück

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg