Betreuungsrecht in der ehrenamtlichen Rechtsberatung

Betreuungsrecht in der ehrenamtlichen Rechtsberatung
23. Januar 2024
18:30 - 21:00 Uhr
1.15 Taylor Wessing Lecture Room

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten rechtlicher Betreuung sind in der Praxis kaum bekannt und teilweise mit Stigmata behaftet. Die RichterInnen Lydia Rautenberg und Oscar Wetzel möchten dies ändern und Einblicke in den Ablauf aktueller Betreuungsverfahren gewähren. Wann ist eine Betreuung sinnvoll und welche Gestaltungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen bei Antragstellung und im Verfahren?

Bei der ehrenamtlichen Beratung von Menschen in schwierigen Lebenslagen kann sich die Frage stellen, ob eine rechtliche Betreuung nach § 1814 BGB beantragt werden sollte. Armut, Obdachlosigkeit, Flucht oder Vertreibung gehen häufig einher mit psychischen Problemen, aufgrund derer die betroffenen Menschen Anspruch auf eine längerfristige Unterstützung haben. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer rechtlichen Betreuung sind dabei in der Praxis kaum bekannt und teilweise mit veralteten Stigmata behaftet.

Lydia Rautenberg (Alumna Jg. 2009, Richterin) und Oscar Wetzel (Richter am Amtsgericht) geben einen Einblick in den Ablauf aktueller Betreuungsverfahren an den Amtsgerichten, wann eine Betreuung sinnvoll ist und welche Gestaltungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Antragsstellung und im weiteren Verfahren bestehen. Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich an Personen, die in der ehrenamtlichen Rechtsberatung (Law Clinic, Refugee Law Clinic) engagiert sind.

Fragen und Fallbeispiele der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht.

Zurück

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg