Grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem Umwandlungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (UmRUG)

Grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem Umwandlungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (UmRUG)
14. Juni 2022
17:00 - 18:30 Uhr
Raum 1.11 und Online

8. Werkstattgespräch des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen

Familienunternehmen müssen gerade aufgrund ihrer Langlebigkeit in regelmäßigen Abständen ihre Strukturen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ein wichtiges Instrument hierbei ist das Umwandlungsgesetz, dessen Nutzen bei internationalen Sachverhalten bisher allerdings an Grenzen stößt. Der jüngst vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) verspricht insofern nun Abhilfe.

Im hybrid ausgerichteten Werkstattgespräch des Zentrums Familienunternehmen am 14. Juni 2022 wird Herr Ministerialrat Dr. Eberhard Schollmeyer, dessen Referat im Bundesjustizministerium für das UmRUG verantwortlich zeichnet, über die Grundzüge des Gesetzentwurfs und offene Fragen berichten.

 


 

Programm

Begrüßung und Einführung

Dr. Axel Pfeifer, Notar und Vizepräsident der Hamburgischen Notarkammer

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)
Ministerialrat Dr. Eberhard Schollmeyer, Leiter des Referats III A 1 (Europäisches Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Recht der Umstrukturierung, Personengesellschaftsrecht), Bundesministerium der Justiz

Diskussion

Nach Anmeldung über den nebenstehenden Link erhalten Sie eine E-Mail Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie sich für die virtuelle Teilnahme per ZOOM anmelden, übermitteln wir die Einwahldaten einen Tag vor der Veranstaltung.

Die Teilnahme ist unentgeltlich.

Zurück

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg