Jura-Stipendium: Für Vielfalt auf dem Campus

Mehr Diversität in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis – die Bucerius Law School fördert Studierende erstmalig mit einem Vollstipendium.

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Vielfältige Perspektiven sind eine Bereicherung für den Campus und für die Rechtspraxis. Aus diesem Grund hat die Bucerius Law School das Jura-Stipendium geschaffen. Das Jura-Stipendium ist das erste hochschuleigene Förderprogramm mit einem Vollstipendium, um Diversität zu steigern, einen Beitrag für Chancengerechtigkeit und gegen Diskriminierung zu leisten.
 

Einfluss auf das Recht nehmen!

Einfluss auf das Recht zu nehmen ist wichtig. Die Rechtsanwendung ist nur in einer Utopie neutral und objektiv. Das betrifft auch die Auslegung von Rechtsnormen, bei der immer auch Subjektivität eine Rolle spielt. Daher macht es einen Unterschied, ob am Diskurs über die Auslegung von Rechtsnormen das Wissen und die Perspektive von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen mit einfließen.

Fehlende Diversität im Recht und in der juristischen Ausbildung ist auch ein Problem für das Rechtssystem und für die Gesellschaft. Ohne Diversität gehen dem deutschen Rechtssystem potenzielle Talente verloren. Diese jungen Jurist*innen gilt es mit dem Jura-Stipendium gezielt zu fördern, so Prof. Payandeh
(Lehrstuhl Internationales Recht, Europarecht Und Öffentliches Recht).

Lernen, streiten, weiterentwickeln 

„Wir möchten für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Unsere Studierenden sollen gemeinsam lernen, miteinander streiten, sich fachlich und persönlich weiterentwickeln. Das funktioniert am besten, wenn Menschen aus ganz unterschiedlichen Hintergründen zusammenkommen. Genau da setzt das neue Jura-Stipendium an und schafft größere Vielfalt und ein diverseres Umfeld.“, sagt Geschäftsführer Meinhard Weizmann.
 

Individueller Hintergrund der Bewerber*innen

Besondere Beachtung findet die individuelle Situation der Bewerber*innen. Inwiefern können sie zur Vielfalt auf dem Campus beitragen? Dies kann zum Beispiel der Fall sein, weil sie die ersten in ihren Familien sind, die ein Studium beginnen, weil sie oder ihre Eltern nicht in Deutschland geboren wurden oder in ihrem Leben Diskriminierungserfahrungen gemacht haben.
 

Keine Frage des Geldes

Ein Studium an der Bucerius Law School darf keine Frage des Geldes sein. Aus diesem Grund bietet die Hochschule parallel zum Jura-Stipendium z.B. den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) an. Der UGV sorgt dafür, dass während des Studiums keine Gebühren anfallen, sondern diese erst später im Berufsleben gezahlt werden, wenn ein Mindesteinkommen verdient wird. Die Bucerius Law School bietet Studierenden insgesamt viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, um junge Talente zu fördern sowie zur Vielfalt auf dem Campus und somit auch in der Rechtspraxis beizutragen.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

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