Prof. Anne Röthel über ihre aktuellen Forschungen (Forschungsheft 2022 | 2023)

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Die Begründungen von Recht

Wenn ich versuchen sollte, meine jüngeren Forschungsinteressen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, dann würde ich sagen: Mich haben die Begründungen von Recht interessiert. Und zwar nicht als abstrakte und rein theoretische Frage im Sinne von „Wie entsteht Recht überhaupt?“ oder „Wozu Recht insgesamt?“, sondern ganz konkret für einzelne Rechtsregeln oder Rechtsinstitute.

Im Familienrecht gibt es unzählige Beispiele dafür, wie im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts unzählige Rechtsregeln oder ganze Rechtsinstitute auf einmal begründungsbedürftig geworden sind, die über lange Zeit selbstverständlich waren, etwa weil sie als „natürlich“ erschienen oder weil sie eben Gesetz waren und daher galten. Viele Weichenstellungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, etwa zur Ehe und zu den Vorrechten des Vaters und Ehemannes („Stichentscheid“, väterliches Züchtigungsrecht), erscheinen uns heute ganz fremd und die dafür gegebenen Begründungen wirken geradezu unfreiwillig komisch („Natur der Sache“).

Aber vielleicht schauen spätere Zeiten genauso befremdet auf unsere gegenwärtigen Debatten, etwa im Hinblick darauf, wie wir zwischen Ehe und Nicht-Ehe unterscheiden oder wenn es darum geht, wie wir begründen, welche und wie viele Personen rechtlich als Eltern anzusehen sind. Mich interessiert also, worin für eine bestimmte Gesellschaft und zu einer bestimmten Zeit plausible oder akzeptable Begründungen im Rechtszusammenhang liegen. Woraus speisen sich die jeweiligen Begründungsordnungen und wie verändern sie sich? Und vor allem: Lässt sich eigentlich immer eindeutig sagen, wer hinter den vielen fulminanten Veränderungen steht, die das Familienrecht des 20. Jahrhunderts durchziehen?

Mein erster Impuls war, dass ich gerne gesagt hätte: Es war die Rechtswissenschaft, die immer wieder Zweifel gesät, Bedenken formuliert, die maßgeblichen Anstöße gegeben hat. Aber so wie ich die Dinge auf den von mir betrachteten Feldern im Familienrecht im Moment sehe, lagen die Dinge genau umgekehrt, und der Rechtswissenschaft war es eher darum zu tun, das Bestehende immer wieder mit dichteren Begründungen zu versehen und also zu verteidigen gegen das viele Neue, das immer wieder Raum beanspruchte.

Ist das nun blinder Konservativismus, „typisch“ für die deutsche Rechtswissenschaft, zumal im Familienrecht? Auch hier mahnt der Rückblick auf die vielen spektakulären Umorientierungen des 20. Jahrhunderts zu Bescheidenheit. Was auf den ersten Blick politisch erscheint, könnte auch „nur“ der Selbstverpflichtung auf die immer wieder neue Herstellung des Systems geschuldet sein. Aber das wäre dann ein anderes Forschungsprojekt.

 

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momentum,

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