Professor Payandeh als Sachverständiger des Bundestags

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh befürwortet in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz

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Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung von Personen aufgrund verschiedener Merkmale. Zu diesen verbotenen Merkmalen gehört auch das der „Rasse“. Damit soll rassistische Diskriminierung erfasst werden. Obwohl dieser Begriff zur Entstehungszeit des Grundgesetzes als Gegenbegriff zur nationalsozialistischen Rassenideologie gemeint war, erweist er sich als problematisch, da es keine unterschiedlichen menschlichen „Rassen“ gibt.

Reformvorschläge zweier Bundestagsfraktionen

Die Bundestagsfraktionen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich gegen diese Formulierung aus und haben Gesetzesentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes eingereicht. Den Entwürfen nach soll der Begriff der „Rasse“ durch „rassistisch“ ersetzt werden. Weiter soll eine explizite staatliche Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminierung geschaffen werden und im Grundgesetz der Auftrag des Staates verankert werden, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Die Gesetzesentwürfe lassen sich auf der Internetseite des Bundestags hier (Linke) und hier (Grüne) einsehen.

Professor Payandeh befürwortet die Reformvorschläge

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh war bereits im Mai mit den Reformvorschlägen der Bundestagsfraktionen befasst. Er erstattete im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten zu deren Entwurf und stellte es der Bundestagsfraktion vor. Am 21. Juni 2021 gab es im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zu den Reformvorschlägen. Dazu war auch Prof. Payandeh eingeladen.

In seiner Stellungnahme befürwortete er die Vorschläge. Laut Prof. Payandeh seien sie verfassungspolitisch uneingeschränkt zu begrüßen, da sie ein gesellschaftlich wichtiges Problem adressieren und ein wichtiges Signal im Umgang mit rassistischer Diskriminierung setzen. Sie stärkten den verfassungsrechtlichen Rahmen zum Umgang mit Diskriminierung und fügten sich in das bestehende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und unionsrechtliche Gefüge ein. Damit bringen sie die deutsche Rechtslage in Einklang mit dem Völker- und Europarecht und steigern die Rechtssicherheit.

Die schriftliche Stellungnahme Prof. Payandehs lässt sich hier, eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung hier abrufen.

Professor Payandeh: Experte auf dem Gebiet des Antidiskriminierungsrechts

Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale), ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt insbesondere das Antidiskriminierungsrecht. Aufgrund seiner Expertise in diesem Bereich wurde er 2020 auf Vorschlag der Bundesregierung in den UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung gewählt.

Text

Christoph Saake, Arne Lemke

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